Rein digital ins neue Jahr – keine Papierakten mehr bei den Sozialgerichte
Es ist soweit: Ab dem 01. Januar 2024 arbeiten alle acht niedersächsischen Sozialgerichte ausschließlich mit elektronischen Gerichtsakten. Alle Papierakten werden dann geschlossen.
Nachdem das Sozialgericht Stade bereits seit Mai 2022 mit der elektronischen Gerichtsakte e2A pilotiert hatte, folgten Ende 2022 das Sozialgericht Aurich sowie bis zum September 2023 die Sozialgerichte in Oldenburg, Lüneburg, Hildesheim, Osnabrück, Braunschweig und Hannover. Bis April 2024 wird auch das Landessozialgericht auf die eAkte umgestellt sein. Waren bisher parallel zur eAkte auch die Papierakten noch weiterzuführen, endet diese Zeit mit dem alten Jahr. Nach bislang geltender Rechtslage waren alle in Papier begonnenen Verfahren auch in Papier zu Ende zu führen, was für die Gerichte doppelte Arbeit – in eAkte und Papierakte – bedeutete. Durch eine Rechtsänderung ist nun die Schließung aller Papierakten möglich, woraus sich erhebliche Effizienzgewinne ergeben werden.
Mit der Rechtsverbindlichkeit der eAkten bei allen Sozialgerichten ab dem Jahreswechsel hat die Sozialgerichtsbarkeit in der niedersächsischen Justiz – gemeinsam mit der Arbeitsgerichtsbarkeit – eine Vorreiterrolle inne.
„Ich bin stolz darauf, dass wir bei diesem wichtigen Zukunftsthema ganz vorne sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine moderne Justiz, die mit der digitalen Entwicklung Schritt hält. Wenn heute der Paketbote bei der Anwaltskanzlei klingelt, bringt er keine Sozialgerichtsakten mehr – die sind nämlich schon längst da und zwar digital“, sagt die Präsidentin des Landessozialgerichts Katrin Rieke.
Hintergrund: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ab dem 01. Januar 2026 alle Gerichtsakten ausschließlich digital geführt werden dürfen. Nachdem Rechtsanwälte und Behörden schon längere Zeit mit den Gerichten ausschließlich elektronisch kommunizieren dürfen, gibt es seit Oktober 2023 diese Möglichkeit mit „Mein Justizpostfach“ nun auch für Bürgerinnen und Bürger.
Pressemeldung von Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen