Niedersächsischer Landtag beschließt Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte

Niedersächsischer Landtag beschließt Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte

Niedersächsischer Landtag beschließt Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte

Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch beschlossen, dass die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten. Damit wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die entsprechenden Auszahlungen werden nun in die Wege geleitet.

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere dazu: „Wir haben von Anfang an zugesagt, dass wir die Tarifeinigung auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Es freut mich, dass wir nun einen ersten Teil dieses Versprechens einlösen und so unsere Wertschätzung für deren wichtige Arbeit zum Ausdruck bringen können.“

Die Beamtinnen und Beamten werden mit der Besoldung für April eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis April ebenfalls in die Aprilzahlung einbezogen werden.

Zudem gehen die Sonderzahlungen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.

Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung. Die Landesregierung hat sich für das stufenweise Vorgehen entschieden, um den Inflationsausgleich möglichst schnell auszahlen zu können.

Die Tarifbeschäftigten haben die erste Sonderzahlung bereits zusammen mit den Februarbezügen erhalten. Hierfür war kein Beschluss des Landtages nötig.

Pressemeldung von  Nds. Finanzministerium