IHK: Umwelthilfe soll Klage gegen Stadt Oldenburg einstellen

Die Entwicklung der letzten Monate habe die IHK in dieser Auffassung bestätigt: Zum einen sei der im betroffenen Abschnitt des Heiligengeistwalls gemessene Stickstoffdioxidwert im Jahresvergleich 2018 leicht gesunken. Zum anderen hätten Nachmessungen im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies deutlich gezeigt, dass insbesondere in Wohnbereichen der Grenzwert von 40 Mikrogramm deutlich unterschritten werde.
Die Entwicklung der letzten Monate habe die IHK in dieser Auffassung bestätigt: Zum einen sei der im betroffenen Abschnitt des Heiligengeistwalls gemessene Stickstoffdioxidwert im Jahresvergleich 2018 leicht gesunken. Zum anderen hätten Nachmessungen im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies deutlich gezeigt, dass insbesondere in Wohnbereichen der Grenzwert von 40 Mikrogramm deutlich unterschritten werde.

IHK: Umwelthilfe soll Klage gegen Stadt Oldenburg einstellen

Oldenburg 10.04.2019:  Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Stadt Oldenburg im Oktober 2018 wegen der Überschreitung von Grenzwerten zur Luftreinhaltung verklagt hat, schaltet sich nun die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) erneut ein. Sie fordert, die Klage fallen zu lassen. „Aus Sicht der Wirtschaft haben wir von Anfang deutlich gemacht, dass wir Fahrverbote in Oldenburg grundsätzlich für unverhältnismäßig halten“, sagt Felix Jahn IHK-Geschäftsführer für Verkehr.

Die Entwicklung der letzten Monate habe die IHK in dieser Auffassung bestätigt: Zum einen sei der im betroffenen Abschnitt des Heiligengeistwalls gemessene Stickstoffdioxidwert im Jahresvergleich 2018 leicht gesunken. Zum anderen hätten Nachmessungen im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies deutlich gezeigt, dass insbesondere in Wohnbereichen der Grenzwert von 40 Mikrogramm deutlich unterschritten werde.

Mit der jüngsten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sei eine weitere Klarstellung zur Einschränkung von Dieselfahrverboten erfolgt, so Jahn weiter. Demnach gelten Fahrverbote erst ab einer Belastung von mehr als 50 Mikrogramm als verhältnismäßig. „Die Verbesserung der Luftqualität ist ein wichtiges Ziel“, sagt Jahn. „Um dies zu erreichen, sollte man aber vor allem auf technologische Neuerungen setzen anstatt auf Verbote.“

In Oldenburg werde dafür etwa die Busflotte modernisiert sowie in den Ausbau von ÖPNV und Radverkehr investiert. Zudem erneuere sich der Pkw-Bestand in Oldenburg sukzessive, ist sich Jahn sicher. Vor diesem Hintergrund sollte die DUH – wie in Wiesbaden im Februar dieses Jahres –von einer Fortsetzung der Klage gegen die Stadt absehen.

 

Quelle: Pressemeldung IHK Oldenburg