Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, kritisiert die Gesetzesänderung zur Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten, die der Deutsche Bundestag in der vergangenen Nacht beschlossen hat. „Ich warne davor, den Datenschutz durch weitere Gesetzesanpassungen auszuhöhlen“, so Thiel. „Wir haben in Deutschland ein sehr hohes Datenschutzniveau, auf das wir stolz sein können und das erhalten bleiben muss. Zwar fallen die beschlossenen Lockerungen zur Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten nicht so tiefgreifend aus, wie man zwischenzeitlich befürchten musste. Doch letztlich wird den Unternehmen und Vereinen, die man mit dieser Maßnahme entlasten möchte, ein Bärendienst erwiesen.“
Das verabschiedete Gesetz sieht unter anderem vor, dass Unternehmen und Vereine erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, wenn dort 20 oder mehr Personen regelmäßig personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten. Zuvor lag dieser Schwellenwert bei zehn Personen. „Selbst ohne die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, muss eine Organisation natürlich die Vorgaben der DS-GVO erfüllen“, so Thiel. „Die Anforderungen werden also nicht weniger. Ohne Datenschutzbeauftragten fehlt aber ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, der helfen könnte, Fehler und Verstöße von vorneherein zu vermeiden.“
Quelle: Pressemeldung Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen