Kassen: Jetzt um technische Sicherheitseinrichtung kümmern

Kassen: Jetzt um technische Sicherheitseinrichtung kümmern

„Unternehmer, die elektronische Kassensysteme nutzen, sollten sich jetzt zügig mit ihrem Kassenhersteller wegen der erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Verbindung setzen und einen Zeitplan für die Umstellung erstellen“, betonte der Referent Christian Goede-Diedering, DATEV eG, bei einer Vortragsveranstaltung zum Thema „Update Kasse 2020“ in der IHK in Osnabrück.

Ziel der Einführung der TSE ist es, Manipulationen an Kassendaten und letztlich Geschäfte an der Steuer vorbei zu verhindern. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (kurz: Kassengesetz) sieht vor, dass Registrierkassen bereits ab dem 1. Januar 2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen.

Da bis vor kurzem noch keine entsprechenden Systeme auf dem Markt erhältlich waren, hatte das Finanzministerium auf Anregung u. a. der IHK-Organisation im November 2019 einen Aufschub bis Ende September 2020 gewährt. „Das Thema sollte aber nicht auf die lange Bank geschoben werden, da die Kapazitäten der Hersteller und Fachhändler begrenzt sind“, empfiehlt IHK-Juristin Karen Frauendorf.

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim