IHK: Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige brauchen Hilfe

IHK: Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige brauchen Hilfe 

IHK: Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige brauchen Hilfe

„Insbesondere Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige leiden aktuell unter Umsatzrückgängen, verursacht durch die Corona-Krise. Einige von ihnen haben schon jetzt teils erhebliche Liquiditätsprobleme“, sagt Enno Kähler, IHK-Projektleiter Existenzgründung und Unternehmensförderung.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert deshalb die Einrichtung eines staatlichen Notfallfonds, der den Kleinstunternehmern unbürokratisch für die kommenden Wochen und Monate Überbrückungsgelder beziehungsweise direkte Hilfen zum Lebensunterhalt auszahlt.

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen. Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf können Kredite über Banken und Sparkassen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Bei wirtschaftlich gesunden Unternehmen besichert grundsätzlich auch die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Betriebsmittelkredite der Hausbank zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses.

„Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld greifen“, erklärt Kähler.

Es kann auf Antrag durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Voraussetzung ist u.a., dass der Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist sowie im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens zehn Prozent der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim