Hausbau Ratgeber: Der Wintergarten als Erweiterung des Hauses

Wintergarten

Hausbau Ratgeber: Der Wintergarten als Erweiterung des Hauses

Gehören Sie auch zu den Hausbesitzen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Eigenheim durch einen Wintergarten zu erweitern? Viele Beweggründe sprechen dafür

  • Sie können auch bei kaltem Wetter quasi draußen sitzen und die Schönheit Ihres Gartens genießen
  • Ein Wintergarten bietet, je nach Größe, eine beträchtliche Eweiterung Ihrer Wohnfläche, die Sie optimal nutzen können

In diesem Ratgeber möchten wir Sie über die Vorzüge und die Möglichkeiten einer Hauserweiterung sowie über die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Wintergartens aufklären. Was ist der Unterschied zwischen einem Glashaus und einem Wintergarten? Welche Materialien kann ich einsetzen? Und, ganz wichtig, benötige ich eine Baugenehmigung für die Hauserweiterung?

 

Der Unterschied zwischen einem Wohnwintergarten und einem einfachen Glashaus

Ein Wohnwintergarten stellt für viele eine Oase der Erholung dar, lichtdurchflutet und windgeschützt. Ein Ort zum Entspannen, zum nachmittäglichen Kaffeetrinken und um den Garten und die Natur auch in den kalten Monaten besser genießen zu können. Die Hauserweiterung durch einen Wohnwintergarten liegt im Trend. Es stellt sich dabei natürlich erstmal die Frage

  • wieviel Platz habe ich zur Verfügung?
  • welche Kosten kommen auf mich zu?
  • was will ich wirklich, reicht eine einfache Terrassenüberdachung aus Glas, oder soll es doch eher ein lichtdurchflutetes Wohnzimmer im Grünen sein?

Der Unterschied zwischen einem Glashaus und einem Wohnwintergarten besteht darin, dass ein einfaches Glashaus ungedämmt ist. Für viele reicht ein Glashaus zur Verlängerung der Sommersaison und als Schutz vor widrigem Wind oder Regen. Ein Wohnwintergarten besteht aus hochdämmenden Materialien, so dass Sie den Wintergarten auch in den kalten Jahreszeiten nutzen können. Im Prinzip ist nur der typische Wohnwintergarten eine Wohnraumerweiterung, die auch beheizt werden kann.

Die Frage ist ja auch, mit Glasdach, oder ohne? Und welches Glas setze ich ein? Die Verglasung spielt nicht nur optisch eine Rolle, sondern auch bei der Energieeffizienz. Glasscheiben, die aus dreifach isoliertem Glas bestehen, reichen in Ihrer Wirkung an gut gedämmtes Mauerwerk heran.

 

Brauche ich eine Baugenehmigung für den Anbau?

In diesem Ratgeber klären wir Sie darüber auf, ob eine Baugenehmigung grundsätzlich eingeholt werden muss, und welche Ausnahmeregelungen es gibt. Zunächst einmal, die Vorschriften dazu sind nicht bundeseinheitlich, sondern sie sind von Land zu Land verschieden.

Es hängt selbstverständlich vor allem von Ihrer Bauplanung ab. Sinnvoll wäre es, sich ersteinmal beim Bundesverband-Wintergarten online darüber zu informieren. Der nächste Schritt wäre dann die Anfrage beim örtlichen Bauaumt. Die kommunalen Bauämter sind nämlich für die Vergabe der Baugenehmigungen zuständig. Kleiner Ratgeber Tipp: Auch wenn ein Bauantrag nicht nötig ist, sollten Sie sich vor der Errichtung Ihres Bauvorhabens mit dem Bauamt in Verbindung setzen.

 

Wovon hängt die Baugenehmigung ab?

Eine Baugenehmigung hängt vor allem vom Standort Ihres Bauvorhabens ab. Die Größe und die Materialien sind auch entscheidend. Eine allgemeingültige Antwort kann darauf im Rahmen eines Ratgeber hier nicht gegeben werden. In den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind Wintergarten-Bauvorhaben, egal welche Größe und Art, grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das heißt, Sie müssen einen ordnungsgemäßen Antrag beim örtlichen Bauamt stellen und ihren Bauplan detailliert vorlegen. Dabeit geht es vor allem um Dinge wie

  • Statik
  • Größe
  • Mindesabstand zum Nachbargrundstück
  • Denkmalschutzauflagen
  • Vogelschutz
  •  geplante Nutzung

Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Brandenburg und Rheinland-Pfalz verzichten auf eine Baugenehmigung, wenn der Wintergarten unbeheizt sein wird. In Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es Sonderregeln. In Thüringen bedarf es keiner Baugenehmigung, wenn die Außenwand aus lichtdurchlässigen Materialien besteht und eine unbeheizte Fläche von nicht mehr als 20 m² Grundfläche darstellt. Selbstverständlich können sich die Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben ändern.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Baugenehmigungen gibt es Standardsätze. Im konkreten Fall kan es jedoch durch die eingehende Prüfung mit vielen Arbeitsstunden, dem Einsatz von Fachkräften und einem eventuellen Gutachten zu erheblichen Mehrkosten kommen. Dennoch sind diese Kosten notwendig und gering, im Vergleich zu einem etwaigen Abriss oder Rückbau Ihres Bauvorhabens, wenn gegen die Vorschriften des geltenden Baurechts verstoßen wurde.

 

Kann eine Gemehmigung nachträglich erteilt werden?

Laut aktuellem Stand kann bislang eine Genehmigung zum Bau auch rückwirkend erteilt werden. Auch dafür gilt jedoch, ob der Bau insgesamt genehmigungsfähig ist, oder nicht.