IHKN: Bürokratie erdrückt Mittelstand – Abbau dringend notwendig

IHKN: Bürokratie erdrückt Mittelstand – Abbau dringend notwendig

IHKN: Bürokratie erdrückt Mittelstand – Abbau dringend notwendig

„Der niedersächsische Mittelstand hat unter den hohen Bürokratielasten schwer zu leiden. Wir unterstützen daher ausdrücklich die heute von Wirtschaftsminister Althusmann vorgestellte Agenda für Bürokratieabbau in Niedersachsen“, kommentiert IHKN-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt die heute (25.8.2020) vorgestellte Entlastungsoffensive Mittelstand. „Wir hoffen, dass der von Minister Dr. Althusmann angesprochene Schwung sich in einen kontinuierlichen Abbau unnötiger Bürokratie in Niedersachsen verstetigt. Die Liste der Vorhaben und Initiativen enthält zahlreiche Vorschläge, die wir aus der Mitte der niedersächsischen Wirtschaft an das Ministerium übermittelt hatten.“

Auch der niedersächsischen Wirtschaft ist klar, dass Bürokratieabbau ein langwieriges und sehr komplexes Unterfangen ist. Gesetze werden in Verordnungen und Richtlinien näher erläutert und konkretisiert. Dies führt dazu, dass der Unternehmer eine kaum noch zu überblickende Zahl von gesetzlichen Anforderungen zu beachten hat. So hat der aktuelle Anwendungserlass zur Umsatzsteuer, der regelt wie und auf welche steuerbaren Leistungen der Unternehmer Umsatzsteuer abführen muss, in der aktuellen Fassung über 750 Seiten.

Die Unternehmen in Niedersachsen beklagen besonders bei Planungsvorhaben den hohen bürokratischen Aufwand und die fehlende Digitalisierung der Verwaltung. Dies hat sich gerade während der Corona-Pandemie negativ ausgewirkt. Vielfach können Anträge nur in Papierform eingereicht werden und wandern in der Behörde nach wie vor von Schreibtisch zu Schreibtisch. Ein IT-gestützter Workflow, wie er in den Unternehmen zum betrieblichen Alltag gehört, ist oft nicht vorhanden. „Die Umstellung von Beantragungsprozessen von Analog auf Digital ist längst überfällig und würde die Unternehmer erheblich entlasten“, so Schmitt.

Richtigerweise muss man festhalten, dass der Staat durch Gesetze und Verordnungen versucht, den Interessengruppen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Manchmal gilt allerdings das gute alte Sprichwort „Weniger ist mehr“. Deshalb ist die Clearingstelle des Landes Niedersachsen damit beauftragt worden, dass Regelungen, Verordnungen und Gesetze auf Ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit schon bei ihrer Entstehung hin zu überprüfen sind. Von diesem proaktiven Ansatz erhofft sich die Wirtschaft, dass sich zukünftige Gesetzgebungsverfahren mehr an der wirtschaftlichen Praxis orientieren.

 

Quelle Pressemeldung von  IHK Niedersachsen