Abfindungsmythen – Das ist dran

Abfindungsmythen – Das ist dran

Abfindungsmythen – Das ist dran

Wenn ich in einem Betrieb aufhöre oder gekündigt werde, dann habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung. So denken viele Arbeitnehmer und wundern sich anschließend, dass sie keine Abfindung bekommen haben. Als Hilfestellung präsentiert dieser Artikel verschiedene Abfindungsmythen und macht deutlich, ob sie stimmen oder es sich um eine verkehrte Annahme handelt, die im Ernstfall zu einem finanziellen Engpass führen kann.

Mythos Nr.1: Bei einer Kündigung gibt es eine Abfindung

Viele Arbeitnehmer gehen hierzulande davon aus, dass sie eine Abfindung bekommen, wenn sie gekündigt werden. Sie erhoffen sich dadurch die Zeit nach der Kündigung finanziell gut zu überstehen und einige Arbeitnehmer verplanen einen Großteil der Abfindung lange bevor sie überhaupt ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten darüber führen.

Das führt in der Praxis schnell zu einer Ernüchterung. Ganz besonders Arbeitnehmer, die in kleinen Betrieben arbeiten und nur zwei, drei Arbeitskollegen sowie einen Vorgesetzten haben, machen diese Erfahrung.

Tatsächlich gibt es Abfindungen nur in Betrieben, in denen es einen sogenannten Sozialplan gibt. Bei einem Sozialplan werden zwischen der Betriebsleitung und dem Betriebsrat Maßnahmen vereinbart, die im Falle einer Entlassung greifen. Oft kann man davon in der Presse lesen, zum Beispiel, wenn ein Großteil der Belegschaft entlassen wird und Abfindungen gezahlt werden. Allerdings gibt es nicht in jedem Unternehmen einen Betriebsrat

Mythos Nr. 2: Abfindungen müssen nicht versteuert werden

Deutschland ist es ein Land, indem viele Steuern gezahlt werden. Das zeigt sich auch bei Abfindungen. Ganz egal, wie hoch die Abfindung ist, es müssen Abgaben an das Finanzamt entrichtet werden. Freibeträge gibt es mittlerweile nicht mehr.

Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer sehr bedacht mit der Abfindung umgehen. Es fallen schließlich verschiedene Steuern an, die die Abfindungshöhe schnell mindern.

Mythos Nr. 3: Die Höhe der Abfindung richtet sich nach festen Faktoren

Leider richtet sich die Höhe der Abfindung nicht nach starren Faktoren, sondern ihre Höhe richtet sich vielmehr  nach dem Geschick des Arbeitnehmers und wie gut die Verhandlungen geführt werden. Dabei geht es nicht nur um das Bruttoentgelt und die Betriebszugehörigkeit, sondern auch um die Jahre, die ein Arbeitnehmer noch arbeiten kann.

Des Weiteren spielen Faktoren wie der Kündigungsschutz, ein Sozialplan und Urlaubsgeld eine Rolle. Wer sich in diesem Bereich nicht gut auskennt, verliert schnell Hunderte oder sogar Tausende Euros.

Daneben gehen viele Arbeitnehmer fälschlicherweise davon aus, dass sie Summe X bekommen, weil sie schon seit vielen Jahren im Betrieb arbeiten und eine Formel zur Berechnung von einem Bekannten bekommen haben, der eine ähnliche Situation durchgemacht hat. Dabei ist die Höhe der Abfindung von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.

 

Abfindungsmythen besser nicht zu ernst nehmen

In Deutschland gibt es viele Abfindungsmythen, die Arbeitnehmern ein gutes Bild der Abfindung suggerieren. Leider stimmen vielen der Abfindungsmythen nicht und Arbeitnehmer können schnell in Schwierigkeiten geraten, wenn sie Ausgaben, wie zum Beispiel Kreditkosten nicht mehr zahlen können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn ein Fachanwalt beauftragt wird, um etwaige Abfindungsmythen direkt aufzulösen und um bei dem Vorgang beratend und tatkräftig zur Seite zu stehen. Auch die Berechnung der Abfindung kann durch einen Fachanwalt vorgenommen werden.