Ständige Flugausfälle – was tun, wenn die Airline versagt

Ständige Flugausfälle - was tun, wenn die Airline versagt

Ständige Flugausfälle – was tun, wenn die Airline versagt

Die meisten Fluglinien genießen ein gutes Ansehen bei ihren Kunden. Selbst die berüchtigten Billigfluglinien schneiden in puncto Service und Bequemlichkeit in aller Regel gut ab. Wenn es Unmut vonseiten der Passagiere gibt, dann zumeist nur wegen hoher Gebühren für Zusatzgepäck oder wegen zu enger Sitzreihen. 

Eine nicht unerheblich Zahl von Reisenden kämpft aber noch mit ganz anderen Problemen. So werden jedes Jahr Tausenden Menschen zu spät oder gar nicht befördert. Dabei sind Flugausfälle oft nicht einmal die Folge von Defekten oder plötzlichen Wettereinbrüchen, sondern gehen schlicht auf organisatorisches Versagen zurück. In solchen Fällen erhalten Verbraucher zum Glück seit einigen Jahren Unterstützung von der europäischen Legislative. Über die sogenannte Fluggastverordnung stehen Fluggästen, die von Verspätungen oder Ausfällen betroffen waren, pauschale Entschädigungen zu. Dies haben sich wiederum “Legal Tech” Firmen wie Flightright zunutze gemacht.

Rechte von Flugreisenden

Auch im Falle einer Annullierung ihres Fluges bleiben grundsätzlich alle Rechte bestehen. Unabhängig davon, ob auch ein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung besteht, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten oder einen Alternativflug anzubieten. Leider ist dies nicht immer der Fall! Gerade im Zuge von Krisen wie der COVID-19-Pandemie, versuchen Fluggesellschaften immer wieder, sich herauszureden. Statt Ihnen den vollen Ticketpreis zu erstatten, nutzen Fluggesellschaften die chaotische Situation aus und kommen ihrer Verpflichtung aus der EU-Verordnung 261/2004 nicht oder nur zögerlich nach.

Gründe für Annullierungen

Im Falle von Naturkatastrophen oder schwerwiegenden Situationen vor Ort haben die meisten Reisenden durchaus Verständnis für Ausfälle. Wenn der Flug aufgrund geringer Nachfrage durch das Coronavirus annulliert wird, weil die Crew krank ist oder nicht genügend Flugzeuge zur Verfügung stehen, ist dies aber verständlicherweise ein Grund zu Unmut bei den geprellten Fluggästen.

Nicht selten versuchen Airlines, sich aus der Affäre zu ziehen. Dies geschieht, indem sie “außergewöhnliche Umstände” anführen. Und das, obwohl sehr klar ist, dass weder Streiks, noch Ausfälle der Crew, geschweige denn Annullierungen wegen des Coronavirus dazu gehören. Nur Umstände, die völlig außerhalb der Macht der Fluglinie liegen wie unvorhersehbare technische Schwierigkeiten, besondere Wetterlagen, Vogelschlag oder Probleme mit der Rollbahn können hier geltend gemacht werden.

Abhilfe durch digitale Dienstleister

Die Branche der Rechtsdienstleister profitiert in den vergangenen Jahren zunehmend von der schnellen technischen Entwicklung. Vielerlei rechtliche Vorgänge wie das Ausfüllen von Vollmachten und anderen Formularen kann heute sehr einfach online abgewickelt werden. Das beschleunigt legale Prozeduren und vereinfacht den Zugang zum Recht für Menschen aller Schichten. 

Dabei geht es nicht mehr nur um Transport- und Reiseverträge, sondern auch zahlreiche andere Rechtsprobleme. Wer möchte, kann heute auch Mietverträge, Kreditverträge und andere Vereinbarungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen oder erhält Rechtsberatung sowie anwaltliche Leistungen von der Firmengründung bis hin zum Verkehrsrecht. Ja, sogar Termine, Anträge und andere Amtsgeschäfte lassen sich mit wenigen Klicks vom Smartphone oder dem heimischen Computer aus arrangieren.

Der einfachste Weg zur Entschädigung

Wenn Sie Hilfe bei der Forderung nach einer Entschädigung brauchen, sind Anbieter wie Flightright eine gute erste Anlaufstelle. Dort erhält man nicht nur eine kostenlose erste Einschätzung des eigenen Falles, sondern man kommt auch mit wenigen Klicks zur persönlichen Entschädigung.