Absage des Studienplatzes? Gute Erfolgschance bei einer Studienplatzklage gegeben

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Absage des Studienplatzes? Gute Erfolgschance bei einer Studienplatzklage gegeben

Für Abiturienten ist die Suche nach einem Studienplatz oft ein reiner Albtraum. Wenn es Absage über Absage hagelt ist guter Rat teuer. Weitere Wartesemester lassen sich nur schlecht überbrücken, immerhin muss die Zeit auch finanziert werden. Die Teilnahme am Losverfahren ist eine Alternative, vielleicht lohnt sich auch ein Praktikum im Ausland. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich selbst mit einer Studienplatzklage die Chance eröffnen, doch zu Beginn des nächsten Studienjahres dabei zu sein. Wie das funktioniert, soll nachfolgend genauer erläutert werden.

Die Studienplatzklage – sie kann aufgrund des Gesetzes funktionieren

Grundsätzlich haben Arbeitgeber immer das Recht, einen Bewerber abzulehnen. Die Universität ist aber kein Arbeitgeber und laut §12 des deutschen Grundgesetzes haben Menschen in Deutschland das Recht, sich ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz frei auszusuchen. An diesem Punkt wird die Studienplatzklage interessant, denn wenn der Zugang zum Wunschstudium aufgrund des Numerus Clausus oder anderen Kriterien erschwert ist, kommt sie in Frage. In der Praxis heißt es, dass die Abiturdurchschnittsnote keine Rolle spielt. Dennoch gibt es Kriterien, die für eine Studienplatzklage erfüllt sein müssen:

  • vorhandene Hochschulzugangsberechtigung
  • Anträge müssen fristgerecht eingegangen sein
  • keine Klage gegen die Stiftung für Hochschulzulassungen
  • beim Masterstudium Bestehen des Eignungstests

Warum das Konzept Studienklage überhaupt funktionieren kann

In Deutschland gibt es einige sehr beliebte Studiengänge, dazu gehören BWL, Medizin, Rechtswissenschaften und mehr. Zulassungsbeschränkte Studiengänge werden mit den Hochschulen durch einen Numerus Clausus belegt der festhält, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben wird. Dies erfolgt über hochschulstart.de oder über die Stiftung der Hochschulzulassungen. Dieser Ablauf ist völlig korrekt – problematisch ist allerdings, dass die Hochschulen häufiger zu wenige Plätze vergeben und ihre Kapazitäten damit nicht vollständig ausschöpfen. Diese eigentlich freien Plätze können nun also durch die Studienplatzklage eingeklagt werden.

Um eine solche Klage vornehmen zu können, braucht es einen Anwalt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. In Zeiten von Langzeitarbeitslosigkeit ist es ein wichtiger Schritt, den Weg in die Zukunft auf diese Weise ebnen zu können. Der beauftragte Anwalt geht zunächst sanft vor, stellt einen Antrag bei der jeweiligen Hochschule auf außerkapazitäre Zulassung des künftigen Studierenden. Wenn dieser Antrag allerdings abgelehnt wird, leitet der Anwalt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht ein, um eine einstweilige Anordnung zu erzielen. Begründet werden kann das Verfahren damit, dass die Hochschule ihre Kapazitäten nicht ausschöpft und noch mehr Platz für Studienanfänger hat.

Während des laufenden Semesters entscheidet das Gericht über diesen Antrag. Wenn das Verfahren erfolgreich verläuft, werden die noch zu besetzenden Studienplätze an alle Kläger vergeben. Da sich die Studienplatzklage als erfolgreiche Methode herausgestellt hat, kann die Zahl der Kläger die Zahl der freien Studienplätze überschreiten. In diesem Fall ist ein Losverfahren erforderlich. Vor allem in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Psychologie gibt es fast immer mehr Bewerber als Studienplätze.

Die Erfolgschancen bei einer Studienplatzklage

Grundsätzlich kann der Studienplatz in jedem Fach eingeklagt werden, häufig sind es aber die medizinischen Berufe, in denen Klagen durchgeführt werden. Exotischere Fächer können durch einen Vergleich erschlossen werden. Wenn der Hochschule nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Kapazitäten zu gering angesetzt hat, kann sie einen Vergleich anbieten. Dann braucht es kein Gerichtsverfahren und der Studienplatz ist absolut sicher.

Geht es bis vor das Gericht, hängt es maßgeblich vom Studiengang ab, wie erfolgreich die Klage verlaufen wird. In den meisten Bachelorstudiengängen kann eine sehr hohe Erfolgsrate erreicht werden. Bei Medizin hingegen liegen die Chancen zwischen 50 und 70 Prozent, denn die Anzahl der Kläger ist hoch. Im Lehramtsstudium oder im Fachgebiet Psychologie stehen die Chancen gut, durch eine Studienplatzklage doch noch den Wunschplatz zu bekommen. Grundsätzlich vertritt der Anwalt seinen Klienten ohnehin nur, wenn die Chancen gut stehen und der Mandant nicht unnötig für ein aussichtsloses Verfahren bezahlt.