LNG-Terminal Wilhelmshaven: Weg frei für Vertiefung von Zufahrtsbereich und Liegewanne

LNG-Terminal Wilhelmshaven: Weg frei für Vertiefung von Zufahrtsbereich und Liegewanne

LNG-Terminal Wilhelmshaven: Weg frei für Vertiefung von Zufahrtsbereich und Liegewanne

Oldenburg/Wilhelmshaven. Sie soll zu einer der künftigen Energiedrehscheiben Deutschlands werden: Die Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG-Brücke) vor Wilhelmshaven wird derzeit für die Errichtung eines schwimmenden LNG-Terminals in der Jade ertüchtigt. Für den sicheren Betrieb des Terminals müssen auch der Zufahrtsbereich und die Liegewanne vertieft werden. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) hat für das Vorhaben jetzt die entsprechende Genehmigung erhalten.

Das für diesen Zweck auf Antrag von NPorts geführte wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren konnte vom für die Genehmigung zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses beendet werden. Das sei ein „weiterer wichtiger Meilenstein als Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung für den kommenden Winter“, so Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies: „Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen beim NLWKN ausdrücklich für ihren sehr engagierten Einsatz und ihre sehr intensive Arbeit. Sie hat auch deshalb große Signalwirkung, weil sie ein hervorragendes Beispiel ist für die neue Deutschlandgeschwindigkeit, die wir in den Genehmigungsverfahren bei allen Energieinfrastrukturprojekten brauchen – um die Auswirkungen des fürchterlichen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und die damit für unsere Energieversorgung verbundenen Folgen selbst in den Griff kriegen zu können. Dieses Tempo brauchen wir dringend auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze. Denn in den Erneuerbaren liegt der Schlüssel für eine unabhängige, sichere und vor allem auch klimafreundliche Energieversorgung.“

Vorausgegangen waren unter anderem eine öffentliche Auslegung der Antrags- und Planunterlagen, die Auswertung eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen sowie die Auslegung des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses. „Für den NLWKN war wichtig, dass trotz der gebotenen Schnelligkeit bei der Verfahrensführung die notwendigen rechtlichen Standards eingehalten und insbesondere auch die naturschutzfachlichen Aspekte des Projekts im Verfahren berücksichtigt wurden“, betont der für das Zulassungsverfahren zuständige Aufgabenbereich.

Bei der Erarbeitung der Vorgaben der Entscheidung waren insbesondere der NLWKN-Geschäftsbereich Naturschutz als zuständige untere Naturschutzbehörde für das Küstenmeer und der Bereich Wasserwirtschaft intensiv eingebunden. „Ziel war es, eine größtmögliche Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens zu erreichen und erforderliche Maßnahmen zum Schutz sensibler Ökosysteme abzusichern“, so der NLWKN. Die Entscheidung des Landesbetriebs als Planfeststellungsbehörde erfolge auf der Basis eines umfangreichen Abwägungsprozesses, bei dem Implikationen für Meeresbiologie, Naturschutz und Wasserwirtschaft geprüft und berücksichtigt würden.

Nun gilt es für NPorts, die Vorgaben der Entscheidung beim Bau und Betrieb des schwimmenden Liquefied Natural Gas (LNG)-Terminals umzusetzen, um letztlich Deutschland nach Fertigstellung des Terminals unabhängiger von russischen Gaslieferungen machen zu können.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen stehen zwischen dem 14. und 27. Oktober auf der Internetseite des NLWKN (www.nlwkn.de) zur Einsichtnahme bereit. Auch über das UVP-Portal des Landes Niedersachsen kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich wird die Auslegung jeweils einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen bei der Stadt Wilhelmshaven sowie bei der Gemeinde Butjadingen und der Gemeinde Wangerland zu den dort jeweils geltenden Büro- und Öffnungszeiten erfolgen.

Pressemeldung von  Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz