Zweites LNG-Terminal in Wilhelmshaven: NLWKN erteilt Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung des FSRU-Anlegers
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat der FSRU Wilhelmshaven GmbH den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Anlegers in der Jade für eine „FSRU“ (Floating Storage and Regasification Unit), einer schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssiggas (LNG), erteilt.
Das für diesen Zweck auf Antrag der FSRU Wilhelmshaven GmbH geführte wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde am 10. Mai 2024 nach einer öffentlichen Auslegung der Antrags- und Planunterlagen, der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen sowie der Auslegung des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses vom NLWKN mit der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen.
Der FSRU-Anleger wird als Inselanleger, bestehend aus zehn Dalben und den zugehörigen Verbindungsstegen, einer Liegewanne für die FSRU und einen Gastanker sowie einem Zufahrtsbereich, in der Jade vor Wilhelmshaven errichtet. Bereits im vergangenen Jahr hatte der NLWKN den vorzeitigen Baubeginn für Teilmaßnahmen zur Errichtung des Anlegers zugelassen. Der Anleger wird für die vom Bund gecharterte FSRU Excelsior benötigt, deren Eintreffen demnächst in Wilhelmshaven erwartet wird.
Zusätzlich wird die Auslegung jeweils einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen bei der Stadt Wilhelmshaven sowie bei der Gemeinde Butjadingen und der Gemeinde Wangerland zu den dort jeweils geltenden Büro- und Öffnungszeiten erfolgen.
Quelle: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz