Wer zahlt bei Wasserschaden?

Wer zahlt bei Wasserschaden?

Wer zahlt bei Wasserschaden?

Täglich ereignen sich mehr als 3.000 Schäden durch Leitungswasser. Dies entspricht einem Schaden alle zwei Minuten.

Für die Betroffenen von einem solchen Szenario geht es natürlich in erster Linie darum, den Schaden so weit wie möglich einzudämmen. In diesem Zusammenhang kann sich die Unterstützung durch einen professionellen Dienstleister als überaus wertvoll zeigen, etwa durch den Fachbetrieb für Wasserschaden in Mainz.

Doch interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich auch, wer eigentlich für die Kosten, die ein Wasserschaden nach sich zieht, aufkommen muss. Infrage kommen dafür grundsätzlich verschiedene Versicherung.

Diese Versicherungen sind für Wasserschäden zuständig

Die Versicherungen, die bei einem vorliegenden Wasserschaden eine Rolle spielen können, bestehen generell in der Wohngebäude-, der Elementarschaden-, der Privathaftpflicht- sowie der Hausratversicherung. Allerdings kommt es dabei stets auf den individuellen Fall an, welche dieser Versicherungen den richtigen Ansprechpartner für die Regulierung des vorliegenden Wasserschadens darstellt.

Die Wohngebäudeversicherung

Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung ausschließlich, wenn sich der Wasserschaden auf ein Leck in der Leitung zurückführen lässt.

Dabei ist es unerheblich, ob dieses an den Abwasserrohren oder an der Trinkwasserleitung in Erscheinung tritt. Zu den Leitungen werden außerdem angeschlossene Schläuche gezählt, wie zum Beispiel der Schlauch der Waschmaschine. Von den Leistungen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind darüber hinaus auch Boiler, Heizkörper, Heizungsrohre und die Rohre der Klimaanlage.

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift allerdings nicht, wenn ein Rückstau, Starkregen, Hochwasser, die Regenrinne oder das Badewasser für den Wasserschaden verantwortlich sind.

Die Hausratversicherung

Für ähnliche Ursprünge des Wasserschadens wie die Wohngebäudeversicherung greift auch die Hausratversicherung. Ein Wasserschaden aufgrund von aufsteigendem Grundwasser, Rückstau oder Reinigungswasser fällt jedoch nicht in ihren Verantwortungsbereich.

Wichtig zu wissen ist, dass die Hausratversicherung generell nur für Schäden aufkommt, die an dem beweglichen Mobiliar verursacht werden, zu dem beispielsweise Gardinen, Bücher, Elektrogeräte, Möbel und Teppiche gehören. Ebenfalls in den Schutz der Hausratversicherung inkludiert sind in vielen Fällen Einbauküchen oder lose verlegte Teppichböden.

Die Haftpflichtversicherung

Vielen Verbraucher bereitet es Probleme, zwischen den Leistungen der Haftpflicht- und denen der Hausratversicherung zu unterscheiden. Wird durch den Wasserschaden eigenes Inventar beschädigt, haftet die Hausratversicherung für den Schaden – auch dann, wenn sich das Schadenereignis auf die eigene Schuld zurückführen lässt.

Die Haftpflichtversicherung stellt im Gegensatz dazu nur den passenden Ansprechpartner dar, wenn Dritten ein Schaden durch das Wasser entstanden ist. Dies wäre beispielsweise bei einem geplatzten Waschmaschinenschlauch der Fall, dessen Wasser in die darunterliegende Wohnung läuft. Die so entstandenen Schäden könnten durch den Nachbar dann bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden.

Die Elementarschadenversicherung

Stellen Starkregen oder eine Überschwemmung hingegen den Grund für den Wasserschaden dar, ist dieser weder der Hausrat- noch der Gebäudeversicherung zu melden. Für die Schadenregulierung verantwortlich ist dann nämlich die Elementarschadenversicherung. Möglich ist es jedoch auch, die Gebäude- oder die Hausratversicherung durch einen entsprechenden Elementarschutz zu ergänzen.

Im Übrigen haben jedoch sowohl die Elementarschaden- als auch die Hausrat– und die Gebäudeversicherung die Möglichkeit, die jeweiligen Zahlung zu kürzen oder sogar vollkommen zu verweigern, wenn sich der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückführen lässt. Der Fall könnte dies beispielsweise sein, wenn keine Entleerung des Außenwasserhahns trotz einer offensichtlichen Frostgefahr erfolgt ist.