Einzelunternehmen gründen – Tipps für den Gründer

Die potenziellen Gründer werden so in die bestehenden Start-up Netzwerke eingeführt und individuell gecoacht. Deswegen wird das Gründungstipendium nur gewährt, wenn eine Einrichtung wie etwa ein Start-up-Zentrum, eine Hochschule oder ein anderer Accelerator das Gründungsvorhaben intensiv unterstützt.
Die potenziellen Gründer werden so in die bestehenden Start-up Netzwerke eingeführt und individuell gecoacht. Deswegen wird das Gründungstipendium nur gewährt, wenn eine Einrichtung wie etwa ein Start-up-Zentrum, eine Hochschule oder ein anderer Accelerator das Gründungsvorhaben intensiv unterstützt.

Einzelunternehmen gründen – Tipps für den Gründer

Der Weg in die Selbstständigkeit ist ein großer, alles verändernder Schritt. Doch es gibt gute Gründe, dieses Wagnis einzugehen und sich wirtschaftlich, sowie zeitlich unabhängig von konventionellen Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnissen zu machen.

Fragen Sie sich in erster Linie, was Sie sich selbst durch die Gründung eines Einzelunternehmens vorstellen. Weiter sollten Sie überlegen, ob es sich bei Ihrer anvisierten Tätigkeit um einen Freiberuf oder um ein Gewerbe handelt. Definieren Sie für sich selbst, warum Sie selbstständig arbeiten und diese Veränderung in Ihrem Leben durchsetzen möchten.

 

Das Einzelunternehmen: Eine Definition

Die Bezeichnung Einzelunternehmen steht für eine Rechtsform, in der Sie als Unternehmer allein und vollständig haftbar sind. Das hat sowohl Vor- wie Nachteile, die es vor der Gründung zu bedenken gilt. Im Rahmen der Einzelunternehmensgründung kommt auch ein Kleingewerbe in Frage, sofern der jährliche Umsatz unter 25.000,- EUR liegt.

 

Steuerliche und haftungsrechtliche Besonderheiten beim StartUP

Als Einzelunternehmer müssen Sie auf eine Haftungsbeschränkung verzichten. Für alle durch Sie ausgeführten Arbeiten haften Sie sowohl mit Ihrem Geschäfts- wie mit Ihrem Privatvermögen. Hieraus ergibt sich gegenüber einer GmbH ein Nachteil.

Ein einzeln geführtes StartUP unterliegt ebenso wie jedes andere Unternehmen der Steuer- und Buchführungspflicht. Da die Berechnungen im Soll und Haben dargestellt und die Gewinne als Überschuss und damit als Einkommen ermittelt werden, ist die steuerliche Veranlagung einfacher als bei Rechtsformen mit mehr Gesellschaftern.

 

Einzelunternehmer oder Freiberufler?

Diese Entscheidung treffen Sie anhand Ihrer beruflichen Ausrichtung. Wird das Unternehmen als Gewerbe gegründet, müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen und am Jahresende eine Gewerbesteueranmeldung vornehmen. Sind Sie kein eingetragener Kaufmann und üben eine Tätigkeit auf eigene Rechnung aus, sind Sie Gewerbetreibender. Ausnahmen bestehen zum Beispiel in kreativen, technischen und medizinischen Berufen. Hier kann eine freiberufliche Tätigkeit gegeben sein, wenn Sie sich Ihre Aufträge beschaffen und nicht in einem konventionellen Gewerbebetrieb tätig sind. In einer Gründerberatung in Weser-Ems erfahren Sie, ob es sich bei Ihrer angestrebten Einzelunternehmensgründung um einen Freiberuf oder um eine gewerbliche Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne handelt.

 

Welche Voraussetzungen man für die Gründung mitbringen sollte

Werden Sie als Einzelunternehmer ohne Eintragung im Handelsregister tätig, sind Ihr Vor- und Zuname fester Bestandteil des Unternehmensnamens. Die hauptsächliche Voraussetzung einer Gründung ist Ihr Wille, auf eigene Rechnung und selbstständig zu arbeiten, sowie die Verantwortung für Ihre Handlungen allein zu tragen.

In puncto berufliche Voraussetzungen ist es von Vorteil, dass Sie ein StartUP in dem Bereich gründen, in dem Sie über Kernkompetenzen und Erfahrung verfügen. Ob Eigenkapital benötigt wird, hängt ebenfalls von Ihrem geplanten Unternehmen abhängig. Generell sollten Sie wissen, dass auch eine Einzelunternehmensgründung im Heimgewerbe nicht ganz ohne Eigenkapital und die notwendige Anschaffung von Arbeitsmitteln möglich ist. Mut ist eine Grundvoraussetzung.

 

Fauxpas vermeiden – Gründerberatung aufsuchen!

Ob ein StartUP Erfolg hat oder nicht, entscheidet sich bereits zum Zeitpunkt der Gründung. Ehe Sie sich selbstständig machen, sollten Sie mit einer fachkundigen Stelle, beispielsweise Ihrem zukünftigen Steuerberater oder mit einer Gründerberatung Kontakt aufnehmen.

In Weser-Ems werden einige Schulungen für Existenzgründer angeboten, in denen Sie über die Basics informiert werden. Generell sollten Sie den organisatorischen Aufwand und die Schwierigkeiten am Anfang auch beim Einzelunternehmen nicht unterschätzen. Je besser Sie sich auf den eigentlichen Gründungstag vorbereiten, umso sicherer können Sie Fauxpas und die damit verbundenen Folgen ausschließen.

Starten Sie nicht, bevor eine professionelle Website im Netz ist und bevor Sie alle notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt, eventuell beim Gewerbeamt und bei den individuell zuständigen Behörden, je nach Gewerbe, vorgenommen haben.

Von der Idee bis zum eigenen StartUP oder einer freiberuflichen Tätigkeit ist es nur ein kleiner Schritt. Planen Sie Ihre Tätigkeit als Einzelunternehmer und holen sich unbedingt erfahrene Tipps für die Gründung ein.

Möchten Sie keine große Firma mit Angestellten, sondern ein Einzelunternehmen gründen, müssen Sie steuerrechtlich und haftungsrechtlich, aber auch in der Gesellschaftsform auf Unterschiede achten. Alternativ zum StartUP ist auch die freiberufliche Tätigkeit optimal, wenn Ihr Tätigkeitsbereich im Kreativen, Künstlerischen und Schaffenden liegt. Der Unterschied zum Einzelunternehmen basiert auf der Tatsache, dass Sie im Freiberuf kein Gewerbe anmelden müssen.