Berufsgenossenschaften sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems
Berufsgenossenschaften übernehmen wichtige Aufgaben für die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung in Betrieben und Unternehmen. Je nach Branche und Aufgabenschwerpunkt der Firmen existieren in Deutschland verschiedene Zuständigkeiten.
In Deutschland gilt die Versicherungspflicht auch für die gesetzliche Unfallversicherung und ist dadurch für viele Personen unumgänglich. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) handelt es sich um den Dachverband der einzelnen Berufsgenossenschaften. Diese haben verschiedene Aufgaben: Dazu zählen unter anderem die Verhütung und Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen. Sollte es trotz Aufklärung und Vorbeugungsmaßnahmen zu einem Versicherungsfall kommen, ist die entsprechende Berufsgenossenschaft für weitere Maßnahmen zuständig. Welcher Wirtschaftsverband ist nun der richtige für Ihr Unternehmen und was sollten Sie dabei beachten? Falls Sie mit dieser Fragestellung derzeit konfrontiert sind, liefert Ihnen der jetzt folgende Ratgeber wichtige Informationen.
Welche Berufsgenossenschaft muss ein Betrieb wählen?
In Deutschland ist jedes Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied in der Berufsgenossenschaft, welche für die jeweilige Branche zuständig ist. Produziert ein Betrieb verschiedene Produkte, die unterschiedlichen Branchen angehören, ist das Haupterzeugnis ausschlaggebend für die Zuordnung in den passenden Wirtschaftsverband. Eine Wahlfreiheit bezüglich des Versicherungsträgers gibt es somit nicht. Geregelt ist die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch des Sozialgesetzbuches. In § 14 SGB 7 sind beispielsweise die Aufgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger näher beschrieben. Der Arbeitgeber zahlt für seine Arbeitnehmer Beiträge in diese Versicherung ein. Die Höhe der Einzahlung ist unter anderem abhängig von den Kosten der Präventionsmaßnahmen. Bei gewerblichen Berufsgenossenschaften auch von der Einstufung in die entsprechende Gefahrenklasse.
Aufgaben der Versicherungsträger
Zu den Hauptaufgaben der Berufsgenossenschaften zählen:
- Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Im Falle eines Versicherungsfalls (zum Beispiel eines Arbeitsunfalls) steht die Heilung und Herstellung der Leistungsfähigkeit des Betroffenen im Vordergrund.
- In einigen Fällen erfolgt eine finanzielle Entschädigung der Versicherten und dessen Angehörigen.
Darüber hinaus unterstützt der Dachverband die Versicherungsträger bei der Erfüllung ihrer Präventionsaufgaben.
Die Unfallversicherung ist für Arbeitgeber Pflicht
Bei der Unfallversicherung handelt es sich für viele Menschen um eine Pflichtversicherung. Dies hat Vor- und Nachteile.
So genießen die Versicherten beispielsweise nur bei beruflichen Tätigkeiten einen Versicherungsschutz. Jedoch werden auch die Angehörigen mit finanziellen Leistungen versorgt, wenn der Versicherte zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsunfalls verstirbt. Für angestellte Mitarbeiter übernimmt der Arbeitgeber die vollen Beiträge. Dies ist bei der Renten- oder Krankenversicherung nicht der Fall. Im Ernstfall erhalten die Versicherten wichtige Leistungen, um im Idealfall wieder vollständig zu genesen.
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung in Deutschland
Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?
Um herauszufinden, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zunächst ist es wichtig für Sie zu wissen, dass für die Ausführung der Aufgaben verschiedene Träger befugt sind.
Träger der Unfallversicherung in Deutschland
Gewerbliche Berufsgenossenschaften:
Diese sind in der Regel nach Branchen gegliedert. Für den Bereich Bau ist beispielsweise die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft verantwortlich. Während für die Holz- und Metallbranche die Berufsgenossenschaft Holz und Metall zuständig ist. Insgesamt existieren im gewerblichen Bereich neun verschiedene Unfallversicherungsträger.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG):
Für die Landwirtschaft ist als Träger die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig.
Unfallversicherungen der öffentlichen Hand:
Es existieren 19 verschiedene Versicherungsträger im öffentlichen Bereich. Hinzu kommen noch vier Träger für den Bereich Feuerwehr und die Unfallversicherung von Bund und Bahn.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) steht für offene Fragen zu dieser Thematik als Ansprechpartner bereit.
Welcher Arzt kann mit der Unfallversicherung abrechnen?
Darf jeder Mediziner nach einer Behandlung eines Unfallpatienten die Kosten bei der Berufsgenossenschaft geltend machen? Das kommt darauf an, ob der Arzt im Besitz einer kassenärztlichen Zulassung ist. Diese ermöglicht die Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Der Arzt erfüllt hierfür gewisse Voraussetzungen, wie beispielsweise die Approbation. Vertragsärzte, früher auch Kassenärzte genannt, müssen der Unfallversicherung die Behandlung melden, sofern keine Weitervermittlung an einen Durchgangsarzt erfolgt. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Bei offenen Fragen kann ein Anwalt für Medizinrecht in Göttingen hilfreich sein.
Gibt es eine Berufsgenossenschaft für die Gesundheitsbranche?
Für die nicht staatlichen Gesundheitsberufe in Deutschland ist ein eigener Versicherungsträger zuständig: die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Diese setzt sich vorrangig dafür ein, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu verhindern. Unterstellt ist die BGW einer übergeordneten Behörde: Das Bundesamt für soziale Sicherung übernimmt die Aufsichtspflicht. Tritt ein Versicherungsfall ein, kümmert sich die BGW für die Rehabilitation und die Entschädigung der versicherten Personen.