Änderungen bei Einstiegsqualifizierungen ab dem 1. August 2019

Änderungen bei Einstiegsqualifizierungen ab dem 1. August 2019

Für Jugendliche, die nach dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres noch keine Lehrstelle gefunden haben, ist die Einstiegsqualifizierung (EQ) eine Brücke zur Ausbildung. Betriebe können junge Menschen im Rahmen dieses geförderten Langzeitpraktikums an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen.

Für eine EQ, die ab dem 1. August 2019 beginnt, steigt nicht nur die maximale Höhe des Zuschusses, der von Agentur für Arbeit oder Jobcenter gewährt wird, von 231 Euro auf 243 Euro an, sondern auch der Anteil am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 116 Euro auf 121 Euro. Darauf weist die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin.

Betriebe, die noch für den Herbst einen EQ-Platz anbieten wollen und Bewerber/innen suchen, sollten sich bei der IHK melden.

Weitere Informationen: IHK, Silvia Masuch, Tel.: 0541 353-484 oder E-Mail: masuch@osnabrueck.ihk.de

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim