Fluggastrechte: So kommen Sie zur Entschädigung bei Flugverspätung

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Fluggastrechte: So kommen Sie zur Entschädigung bei Flugverspätung

Eine Flugverspätung ist ärgerlich – und zwar nicht nur bei einer Urlaubsreise, sondern auch bei geschäftlichen Terminen. Zum Glück sind die Fluggastrechte in der EU-Verordnung EG 261/2004 geregelt. Diese sieht unter bestimmten Bedingungen eine pauschale Entschädigung unabhängig vom Ticketpreis vor.

Wichtig zu wissen: Auch Geschäftsreisende haben den gleichen Entschädigungsanspruch wie Urlauber. Es ist egal, wer den Flug gebucht und bezahlt hat – entschädigt wird immer derjenige, der unter der Verspätung gelitten hat.

Das gilt für jeden Fluggast – egal ob Angestellter, Selbstständiger oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

 

Unter welchen Bedingungen müssen Fluggesellschaften bei Flugverspätung zahlen?

Die in der EU-Verordnung festgelegten Fluggastrechte legen für die Zahlung einer Entschädigungssumme folgende Bedingungen vor: Der Flug ist ausgefallen oder die Ankunftszeit am Zielort ist mehr als drei Stunden verspätet. Es zählt der Moment, in dem sich die Flugzeugtüren öffnen und Passagiere das Flugzeug verlassen können.

Der Flug muss zudem entweder in der EU gestartet sein oder bei einer Landung in der EU von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Fluggesellschaft muss außerdem für diese Verspätung die Verantwortung tragen.

Zu außergewöhnlichen Umständen, unter denen die Airline keine Entschädigung leisten muss, zählen beispielsweise Unwetter, Sperrungen des Flughafens oder des Luftraumes, Vogelschlag und unvermeidbare Sicherheitsrisiken sowie politische Instabilität.

Bei Streiks kann es ja nach Einzelfall unterschiedlich sein, ob die Airline diese Situation hätte vermeiden können oder nicht – pochen Sie auch in diesem Fall auf Ihre Fluggastrechte. Ansprüche können bis zu drei Jahre nach dem verspäteten Flug geltend gemacht werden.

 

Fluggastrechte: Diese Entschädigung steht Ihnen zu

Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer beträgt die pauschale Summe 250 Euro pro Passagier. Auf Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer erhöht sich die Zahlung auf 400 Euro, bei Langstrecken über 3.500 Kilometern erhalten Fluggäste 600 Euro.

Die Summe richtet sich allein nach der Flugstrecke, welche nach der Methode der Großkreis-Entfernung zu bestimmen ist. Der ursprüngliche Ticketpreis spielt hierbei keine Rolle, auch wenn er unter der Höhe der Entschädigungszahlung liegt. Bereits ab einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden haben Sie Anspruch auf Verpflegung, die die Airline zur Verfügung stellen muss.

Bei einer Verspätung von über fünf Stunden können Passagiere zudem von ihrem Flug zurücktreten. Die Gesellschaft muss Ihnen die Kosten vollständig erstatten oder eine angemessene Alternative für die Beförderung an den Zielort bieten. Findet der Abflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung sowie die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen.

 

Tipps für das Einfordern der Fluggastrechte

Bei einer Flugverspätung suchen Sie den Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft auf. Lassen Sie sich die Verspätung sowie die Gründe dafür vor Ort am Flughafen schriftlich bestätigen. Auch wenn kein Grund genannt wird, lohnt sich die Entschädigungsforderung.

Sollten Sie von einer Hotelübernachtung Gebrauch machen, lassen Sie sich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, dass die Kosten für Transfer und Hotel übernommen werden. Bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung, Taxi oder Unterkunft auf.

Wichtig bei der Ankunft am Zielflughafen: Notieren Sie die Uhrzeit der Ankunft, indem Sie auf die Öffnung der Flugzeugtüren achten. Wenige Minuten über oder unter drei Stunden können hier den Unterschied machen.

Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft, um Ihre Entschädigung für die Flugverspätung einzufordern. Hierzu finden Sie online Formulare und Musterschreiben. Achtung: Der Adressat ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, bei dem die Flugreise gebucht wurde.

Oft kommt es vor, dass Airlines andere Flugzeuge samt Besatzung chartern. Auch in diesem Fall bleibt Ihr Vertragspartner die Fluggesellschaft, bei der Sie gebucht haben – sie bleibt also in der Verantwortung, auch wenn sie den Flug von einem anderen Unternehmen durchführen lässt.

Erhalten Sie keine Antwort oder die Fluggesellschaft verweigert die Zahlung der Entschädigung? Oft hilft es, hartnäckig zu bleiben und so auch ohne rechtlichen Beistand die Entschädigung zu erhalten.

Zieht sich die Airline aus der Verantwortung, indem sie sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) bei der Klärung des Falls kostenfrei helfen.

Erst wenn diese Methode auch nicht zielführend ist, empfiehlt sich die Beauftragung eines Unternehmens, das die Entschädigung einklagt. Hier wird jedoch eine üppige Provision fällig.