IHK: Gesetzesänderung stärkt Berufsausbildung

IHK: Gesetzesänderung stärkt Berufsausbildung

IHK: Gesetzesänderung stärkt Berufsausbildung

Oldenburg. „Sie stärkt die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und enthält wichtige Anpassungen an die moderne Berufswelt.“ So kommentiert Stefan Bünting, Bereichsleiter Ausbildung und Weiterbildung bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) die am Freitag beschlossene Änderung des Berufsbildungsgesetzes.

Die neuen Bezeichnungen „Bachelor Professional” für Meister und Fachwirte sowie „Master Professional” für die IHK-Betriebswirte und Berufspädagogen verbesserten die Vergleichbarkeit der höheren Berufsbildung mit der akademischen Bildung. Gleichzeitig verdeutlichten sie deren Praxisnähe.

Wesentliche Änderung für das nächste Jahr ist außerdem die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Volljährige Auszubildende erhalten die gleichen Rechte wie jugendliche Auszubildende. Sie sind also am ersten Berufsschultag sowie am Tag vor der schriftlichen Prüfung freizustellen. Prüfer sind für die Teilnahme an der Prüfung vom Arbeitgeber freizustellen. Umschüler können nun an einer Zwischenprüfung teilnehmen.

„Leider fehlt im neuen Berufsbildungsgesetz ein wesentlicher Punkt, die Entlastung des Ehrenamtes, also unserer Prüferinnen und Prüfer“, meint Bünting. Die neu eingeführte Bewertungsmöglichkeit durch zwei Prüfer für einige Prüfungsleistungen sei nicht auf die praktischen Prüfungen ausgedehnt worden.

 

Quelle: Pressemeldung Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer