IHK warnt vor unseriösen Schreiben zum Verpackungsregister
Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim warnt zur Vorsicht bei Schreiben eines „Bundeszentralregisters für Verbund-Verpackungsstoffe (BzVV)“ aus Berlin. Dieses konfrontiert Gewerbetreibende mit einer Zahlungsaufforderung für eine vermeintlich durchgeführte Registrierung nach den Regelungen des Verpackungsgesetzes.
„Wir machen deutlich, dass das BzVV ein Trittbrettfahrer ist. Die einzig zuständige Behörde im Zusammenhang mit dem Verpackungsregister ist die ‚Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister‘ (ZSVR) mit Sitz in Osnabrück“, stellt IHK-Jurist Robert Alferink klar.
„Das BzVV will offensichtlich die allgemeine Verunsicherung bei dem Spezialthema Verpackungsrecht ausnutzen und daran verdienen.“ Hierzu passe, dass weder eine Homepage noch Kontaktdaten des BzVV existierten. „Ich gehe davon aus, dass die einzige wahre Angabe in dem Schreiben des BzVV die Bankverbindung ist“, so Alferink weiter.
Kurz zusammengefasst sind lediglich gewerbsmäßige Erstinverkehrbringer von befüllten Verkaufsverpackungen registrierungspflichtig, also solche Gewerbetreibende, die Produkte erstmals befüllen oder erstmals nach Deutschland importieren.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim