Kfz-Versicherung: Mal eben wechseln oder doch besser aufpassen?
Ende des Jahres ist es wieder soweit: Die Kfz-Versicherer wetteifern mit günstigen Tarifen um Neukunden, während Verbraucher auf der Suche nach dem günstigsten Anbieter sind und die Vergleichsportale heiß laufen. Nicht nur Strompreise und Mobilfunktarife werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und in der Folge Anbieterwechsel vorgenommen.
Auch in der Autoversicherung lässt sich durch einen Wechsel bares Geld sparen – und dieses Potenzial möchte man natürlich nutzen. Teilweise können, je nach Autoversicherer, in Extremfällen bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Das sind gute Gründe seine KfZ Versicherung zu wechseln.
Aber macht ein Wechsel tatsächlich immer Sinn, oder ist es in manchen Situationen nicht vielleicht besser, seinen Vertrag beim gleichen Anbieter weiterzuführen?
Was gilt es bei einem Versicherungswechsel zu beachten?
Wer seinen Anbieter wechseln möchte, sollte die Kündigungsfristen kennen und einhalten. Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um Jahresverträge. Diese enden in den meisten Fällen zum 31. Dezember – der Grund, weshalb immer vom Stichtag 30. November die Rede ist. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, was bedeutet, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss.
Bei unterjähriger Hauptfälligkeit gilt die Kündigungsfrist entsprechend zum individuellen Ende des Versicherungsjahres. Allerdings haben Sie in bestimmten Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall und bei einem Fahrzeugwechsel der Fall.
Was den Versicherungswechsel betrifft, ist es jedoch ratsam, im Vorfeld genau zu vergleichen. Viele Tarifmerkmale, die nicht immer auf den ersten Blick aus jedem Angebot hervorgehen, machen den Unterschied zwischen einem leistungsstarken und einem eher leistungsschwachen Tarif aus. Genau diese sind es auch, die letztendlich Einfluss auf den Beitrag haben.
Prüfen Sie in jedem Fall die Rückstufungstabelle des jeweiligen Versicherers sorgfältig. Nicht jede Gesellschaft legt für die gleiche Anzahl an schadenfreien Jahren den selben Beitragssatz zugrunde.
Zudem wichtig zu wissen: Profitieren Sie von einem Rabattretter nach einem Unfall, wird dieser beim Versicherungswechsel nicht übertragen. Sie verlieren ihn also und verschlechtern sich in Ihrem Beitragssatz. Hier sollten Sie mit dem Wechsel noch ein wenig warten.
Leistungen, auf die Sie außerdem achten sollten, sind eine etwaige Werkstattbindung, die gerade bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht zu empfehlen ist, der Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit, die Wildschadenklausel und die Deckungssummen im Ausland. All diese Merkmale beeinflussen den Beitrag mehr oder weniger stark. Achten Sie darauf, dass Sie beim Versicherungswechsel keine Leistungen verlieren, außer natürlich, sie benötigen diese tatsächlich nicht.
Weitere wichtige Punkte in der Kfz-Versicherung
In Deutschland herrscht für die Kfz-Haftpflichtversicherung der sogenannte Kontrahierungszwang. Das heißt, Versicherungsunternehmen müssen im Rahmen der Kfz-Versicherung zumindest Haftpflichtschutz gewähren. Für eine Kaskoversicherung hingegen besteht kein Annahmezwang.
Ist ein Fahrzeug etwa besonders wertvoll und das Risiko dem Versicherer zu hoch, kann er den Antrag auf Kaskoversicherung ablehnen.
Ebenso verhält es sich, wenn der Kunde in der Vergangenheit eine schlechte Zahlungsmoral an den Tag gelegt hat. Versicherungsunternehmen sind berechtigt, eine Schufa-Auskunft einzuholen, um die Bonität ihres potenziellen Kunden zu prüfen. In solchen Fällen kann es helfen, die Beiträge zur Kfz-Versicherung mittels Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Man sollte also gegebenenfalls schauen, ob eine KfZ Versicherung ohne Schufa Prüfung möglich ist.
Hat ein Versicherer Ihren Vertrag bereits einmal wegen Nichtzahlung der Prämie gekündigt, muss dieser Sie bei einer erneuten Anfrage nicht mehr annehmen – auch nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wann ist ein Wechsel nicht sinnvoll?
Gab es Zahlungsschwierigkeiten bei dem aktuellen Versicherungsunternehmen oder ist ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden, sollten Sie einen Wechsel vorher genau überdenken. Wichtig ist gerade in einem solchen Fall, dass niemals die bestehende Kfz-Versicherung gekündigt wird, bevor der Antrag bei der neuen Gesellschaft angenommen wurde.
Ähnlich verhält es sich für den, der einen bewegten Schadenverlauf hatte. Versicherer speichern auffällige und häufige Schäden in einer Datenbank namens HIS – dem Hinweis- und Informationssystem. Es handelt sich dabei um die sogenannte „schwarze Liste der Versicherungen“. Das dient dem Schutz der anderen Gesellschaften und macht es dem Kunden manchmal schwer, bei entsprechendem Eintrag einen Anbieter zu finden.
Fazit zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Durch einen Versichererwechsel lässt sich zweifelsohne in vielen Fällen Geld sparen. Jedoch sollte man genau hinsehen, denn nicht immer lohnt sich eine Kündigung. Gerade bei Problemen mit der Beitragszahlung oder einer gewissen Schadenhäufigkeit ist ein Versicherungswechsel zudem nicht generell unproblematisch.
Unabhängig davon ist neben einem leistungsstarken Tarif oftmals auch ein guter und kundenfreundlicher Service den einen oder anderen Euro mehr durchaus wert.