IHKN fordert Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherer
Der im Frühjahr aufgestellte Schutzschirm für Warenkreditversicherer ist befristet bis zum Jahresende. Genauso lange ist die Insolvenzantragspflicht noch ausgesetzt. Um seine Aufgabe zu erfüllen, wäre es logisch, wenn der Schutzschirm länger aufgespannt bleibt. Aber bisher warten die Unternehmen vergeblich auf dieses wichtige Signal aus Berlin.
Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen: „Wir werden derzeit von vielen sehr besorgten niedersächsischen Unternehmen angesprochen, die eine Kürzung oder gar Kündigung ihrer Limite bei den Warenkreditversicherern befürchten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten aber benötigen die Unternehmen Planungssicherheit. Eine Verlängerung des Schutzschirms für die Warenkreditversicherer ist deshalb dringend geboten!“
Der Schutzschirm ist sowohl für die Lieferbeziehungen innerhalb Deutschlands wichtig als auch für die Exporte: Über Warenkreditversicherungen werden jährlich bundesweit Ausfallrisiken von über 400 Mrd. Euro abgedeckt, rund die Hälfte davon im Export. Damit sind 15 Prozent der deutschen Exporte von der Verfügbarkeit von Warenkreditversicherungen abhängig. In Niedersachsen entspricht das einem Exportvolumen von rund 12 Milliarden Euro.
Quelle Pressemeldung von IHK Niedersachsen