IHKN fordert Stopp der Steuererhöhungsdynamik

IHKN fordert Stopp der Steuererhöhungsdynamik

IHKN fordert Stopp der Steuererhöhungsdynamik

Auch im Jahr 2020 hat sich das Gewerbesteuerniveau in Niedersachsen weiter erhöht. Wie der aktuelle IHKN-Fokus zu diesem Thema zeigt, hob jede zehnte Kommune ihren Gewerbesteuerhebesatz an. „Gerade in der aktuellen Rezession bedeutet eine Anhebung von Gewerbesteuerhebesätzen Gift für die Liquidität und Überlebensfähigkeit von Betrieben“, kommentiert Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer der IHK Niedersachsen (IHKN), die Ergebnisse der aktuellen Umfrage der Industrie- und Handelskammern bei den niedersächsischen Kommunen.

Vor dem Hintergrund der weiter anziehenden Steuerschraube appelliert Schmitt an die niedersächsischen Städte und Kommunen, die absehbaren rückläufigen Steuereinnahmen nicht durch eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze auszugleichen. „Die staatlichen Bemühungen, die Liquidität der Unternehmen zu sichern, würden damit unterlaufen. Insofern wären weitere Erhöhungen in jeder Hinsicht kontraproduktiv“, sagte Schmitt.

Laut IHKN mache die aktuelle wirtschaftliche Krise deutlich die strukturellen Schwächen des derzeitigen Systems der Unternehmensbesteuerung sichtbar. So zeige sich die finanzielle Abhängigkeit der Kommunen von den konjunkturabhängigen Gewerbesteuereinnahmen. Deren Rückgang wird aktuell zwar durch erhebliche finanzielle Mittel von Bund und Land abgefedert. „Dies kann allerdings kein Dauerzustand sein, da die finanziellen Mittel sonst an anderer Stelle fehlen würden“, so Schmitt.

Vorschlag zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs (KFA)

Parallel zur aktuellen Untersuchung der Gewerbesteuerhebesätze hat die IHKN einen Reformvorschlag veröffentlicht, mit dem zumindest die bisherige Steuererhöhungsspirale gestoppt werden könnte. Hierzu sollte der Kommunale Finanzausgleichs (KFA) angepasst werden, der in seiner jetzigen Form eine Steuererhöhungsdynamik enthalte, die es den Kommunen schwer mache, ohne Erhöhungen auszukommen.

Der KFA koppelt die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes an die Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde. Hierbei werden allerdings nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen zugrunde gelegt, sondern die Einnahmen, die sich aufgrund von fiktiven Hebesätzen (Nivellierungssätze auf Basis von landesweiten Durchschnittswerten) ergeben würden. Wie eine ergänzende IHKN-Langfristanalyse für die Jahre ab 2010 nun zeigt, entscheidet sich eine Gemeinde, deren Hebesatz in einem jeweiligen Jahr unter dem Nivellierungshebesatz lag, mit einer doppelt so hohen Wahrscheinlichkeit für eine Erhöhung zum Folgejahr wie eine Gemeinde, deren Hebesatz zuvor über dem Nivellierungshebesatz lag.

„Für Kommunen mit unterdurchschnittlichen Realsteuerhebeätzen ist es also rational, die Hebesätze anzuheben. Steigende Durchschnittswerte lassen wiederum die Nivellierungshebesätze in die Höhe klettern“, erläutert Frank Hesse, IHKN-Sprecher für Wirtschaftspolitik und Mittelstand, den Sachverhalt.

Dieser Automatismus zu Steuererhöhungen könne allerdings auf relativ einfachem Wege dadurch abgemildert werden, dass ein konstanter Nivellierungshebesatz für die Realsteuern einführt und fixiert werde. In einigen Bundesländern, beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen, sei dies bereits der Fall. Wie die IHKN-Analyse weiter zeigt, stiegen die Gewerbesteuerhebesätze in Ländern mit konstantem Nivellierungshebesatz weitaus weniger stark als in den anderen Ländern.

Durch die Einführung eines konstanten Nivellierungshebesatzes könnte das Land den Kommunen dabei helfen, die Steuererhöhungsspirale nach oben zu durchbrechen“, so Hesse abschließend.

Quelle Pressemeldung von  IHK Niedersachsen (IHKN)