IHK-Vollversammlung entlastet Firmen bei Beiträgen

IHK-Vollversammlung entlastet Firmen bei Beiträgen

IHK-Vollversammlung entlastet Firmen bei Beiträgen

Oldenburg. Die Vollversammlung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) hat auf ihrer Sitzung am Dienstag, 08. Dezember einstimmig eine rückwirkende Beitragssenkung für das Jahr 2020 beschlossen. Die Mitgliedsunternehmen der IHK werden somit Anfang 2021 um insgesamt rund 5,3 Millionen Euro entlastet.

Mit dieser Beitragssenkung setzt die IHK die neue Rechtsprechung um, die die Eigenkapitalausstattung der Kammern sowie die Berechnung der sogenannten Ausgleichsrücklage betreffen. Gert Stuke: „Uns war es wichtig, die sich daraus ergebende Entlastung sofort umzusetzen, da die Wirtschaft sich teilweise in einer pandemiebedingt schwierigen Lage befindet“.
Unabhängig davon hält die IHK die Beiträge für 2021, die sich aus ertragsabhängiger Umlage und gestaffelten Grundbeiträgen zusammensetzen, unverändert auf dem bisher geplanten Niveau bei.

Das Haushaltsvolumen der IHK (rund 69.000 Mitgliedsunternehmen) beträgt 2021 rund 17 Millionen Euro.

Quelle Pressemeldung von  IHK Oldenburg