Niedersachsen stellt landeseigene Gebäude und Flächen für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung

Niedersachsen stellt landeseigene Gebäude und Flächen für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung

Niedersachsen stellt landeseigene Gebäude und Flächen für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung

Um die Entwicklung der Elektromobilität zu unterstützen, möchte die Landesregierung seine eigenen, geeigneten Parkflächen für die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Dafür kommen grundsätzlich Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen in Betracht. Ein heute veröffentlichter Erlass vereinheitlicht und vereinfacht das Verfahren dafür.

Der für die Grundstücke und Gebäude des Landes Niedersachsen zuständige Finanzminister Reinhold Hilbers erklärt dazu: „Elektromobilität ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer emissionsarmen Mobilität. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende und zukünftig auch leistungsfähige Ladeinfrastruktur. Darum freue ich mich, wenn unsere Flächen für die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile durch gewerblich tätige Unternehmen genutzt werden.“
Der Erlass legt das Verfahren fest und umfasst einen Muster-Mietvertrag. Im Einzelfall entscheidet aber weiterhin die jeweilige Behörde als Nutzer der Landesliegenschaft, ob und wie viele Park- und Nebenflächen in diesem Rahmen zur Verfügung gestellt werden können. Diese grundsätzliche Entscheidung kann nur vor Ort getroffen werden.

Sind solche Flächen verfügbar, prüft zunächst das örtlich zuständige Bauamt baufachliche und sonstige technische Belange. Bei einem positiven Ergebnis kann der Nutzer dann entsprechend dem vorgegebenen Muster einen Mietvertrag mit dem privaten Unternehmen abschließen. Um die Flächenbindung zeitlich zu begrenzen, darf eine feste Nutzungsdauer von 15 Jahren nicht überschritten werden.

Das Nutzungsentgelt muss aus Gründen des Haushalts- und Beihilferechts marktüblichen Bedingungen entsprechen und verbleibt bei der Landesdienststelle. Der Mietvertrag selbst belässt die Errichtung und den Betrieb der Ladepunkte in der ausschließlichen Verantwortung des privaten Unternehmens.

Hintergrund:

Das Land verfügt bei seinen Dienststellen landesweit über zahlreiche eigene Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen für Bedienstete und Besuchende. Im Landeseigentum befinden sich annähernd 243.000 Hektar, somit etwa 5 Prozent der Fläche Niedersachsens.
Das gesamte landeseigene Grundvermögen einschließlich der Gebäude ist im Sondervermögen Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN) zusammengefasst. Der Landesliegenschaftsfonds wird vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften verwaltet. Es nimmt die Eigentümerfunktion wahr und ist damit zentraler Ansprechpartner für die Immobilienangelegenheiten des Landes Niedersachsen.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Finanzministerium