Unfallversicherung und ihre Leistungen

Unfallversicherung und ihre Leistungen

Unfallversicherung und ihre Leistungen

Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist den Deutschen sehr wichtig. Kommt es zu der Unfallversicherung, finden sich jedoch zahlreiche Begrifflichkeiten, wie kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Krankentagegeld. 

Daher herrscht bei vielen Verbrauchern eine gewisse Unsicherheit darüber, welche Leistungen nun eigentlich durch ihre private Unfallversicherung wirklich übernommen werden. Der folgende Artikel erklärt, welche Leistungen in der Regel von der Versicherung abgedeckt werden. 

Der Leistungsumfang der Unfallversicherung

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an Ereignissen und Leistungen, welche durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden sollten. 

Die Invalidität

Häufig wird die Invalidität mit einem Rollstuhl gleichgesetzt. Allerdings gestaltet sich die Definition in Wahrheit wesentlich differenzierter. So liegt eine Invalidität dann vor, wenn nach einem Unfall die geistigen oder körperlichen Fähigkeiten des Versicherten dauerhaft eingeschränkt sind. Somit könnte eine Invalidität bereits vorliegen, wenn der Finger eines Pianisten aufgrund eines Unfalls amputiert werden muss. 

Die vereinbarten Leistungen werden von der Versicherung bei einer Vollinvalidität vollständig ausgezahlt, der Betrag reduziert sich bei einer Teilinvalidität. Wie hoch er dann im Detail ausfällt, ist von dem Invaliditäts- beziehungsweise dem Verletzungsgrad abhängig. Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, wird in der Regel ein ärztliches Gutachten angefertigt. Durch die Gliedertaxe wird dabei festgelegt, welcher Prozentsatz für den jeweiligen Körperbereich veranschlagt wird. Dennoch wird dabei auch immer der individuelle Fall berücksichtigt. 

Empfehlenswert ist es, als Invaliditätssumme den fünf- bis sechsfachen Betrag des aktuellen Bruttojahreseinkommens zu versichern. 

Wann spricht man von Berufsunfähigkeit?

Die Unfallrente

Schwerwiegende Unfälle können bis zum Lebensende große Einschränkungen nach sich ziehen. Beträgt die Beeinträchtigung der Leistung 50 Prozent oder mehr, findet eine lebenslange Auszahlung der festgelegten monatlichen Rente statt. Abgeschlossen werden kann die Unfallrente dabei zusätzlich zu der Invaliditätsversicherung. 

In der Regel zeigt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufstätige jedoch oft als sinnvoller, da diese nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheiten greift. Allerdings sollte eine Unfallversicherung für Kinder durchaus abgeschlossen werden. Schließlich kann für diese keine Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht werden und sie verfügen über keinerlei Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Der Todesfall

Eine Todesfallleistung ist in dem Leistungsportfolio der Unfallversicherung ebenfalls zu finden. 

Stirbt der Versicherte innerhalb von zwölf Monaten nach einem Unfall, kommt diese zum Tragen. Den Hinterbliebenen wird dann die festgelegte Summe ausgezahlt. 

Die Übergangsleistung

Sollte eine unklare Diagnose vorliegen, kann zwischen dem Unfall und der Festlegung des daraus resultierenden Invaliditätsgrades viel Zeit vergehen. Dies ist besonders oft der Fall, wenn sich der Gesundheitszustand im Laufe der Heilung verbessert. 

Kosten, die in dieser Zeit als Unfallfolge entstehen, werden durch die Übergangsleistung übernommen. 

Das Krankentagegeld

Im Krankheitsfall erhalten Angestellte in der Regel über den Zeitraum von sechs Wochen durch den Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Danach findet jedoch nur noch die Auszahlung des Krankengeldes statt, welches wesentlich geringer ausfällt. Die so entstehende Lücke lässt sich durch das Krankentagegeld schließen. 

Falls jedoch eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird, ist es sinnvoller, über diese das Krankentagegeld einzuschließen. Anders als die Unfallversicherung, greift die Krankenzusatzversicherung nämlich auch bei Krankheiten und nicht nur bei Unfällen. 

Das Krankenhaustagegeld

Bis zu zwei Jahre nach einem Unfall erhalten Patienten, die sich in stationärer Behandlung befinden, das Krankenhaustagegeld. So können zusätzliche Kosten gedeckt werden, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen.

Falls ebenfalls ein Genesungsgeld vorgesehen ist, findet die Auszahlung dieses nach dem Krankenhausaufenthalt statt. 

Die Bergungskosten

Es gibt Unfälle, bei denen für Bergungs-, Rettungs- und Sucheinsätze oder den Transport eines Unfalltoten in die Heimat hohe Kosten entstehen. 

Diese Leistungen werden durch die Unfallversicherung abgedeckt, allerdings fällt die Zahlungshöhe zwischen den einzelnen Anbietern durchaus sehr unterschiedlich aus.