Was genau ist das Transparenzregister?

Was genau ist das Transparenzregister?

Was genau ist das Transparenzregister?

Seit dem 1. Oktober 2017 existiert durch das Geldwäschegesetz (GwG) eine Meldepflicht im sogenannten Transparenzregister. Darin müssen alle „wirtschaftlich Berechtigten“ von eingetragenen Personengesellschaften sowie auch von juristischen Personen gemeldet werden. Zweck dieses Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus. Ebenso gilt dies für die wirtschaftlich Berechtigten von Trusts, Treuhandverhältnissen und nichtrechtsfähigen Stiftungen.

Wen muss man konkret melden und mit welchen Angaben?

Gemeldet werden müssen alle jene juristischen Personen, welche sich hinter teils auch verschachtelten Strukturen konkret befinden. Heißt also, hier müssen Name und weitere Angaben zur Person öffentlich einsehbar gemacht werden. Dabei fungiert das Transparenzregister als sogenanntes Vollregister. Seit 2021 wurde eine Änderung dahingehend vorgenommen, dass nicht mehr auf entsprechende Einträge bei Amtsgerichten oder ähnlichen Einrichtungen verwiesen werden kann. Vielmehr sind alle Daten beim Transparenzregister selbst vorhanden. Diese Daten umfassen die folgenden Elemente:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Als wirtschaftlich Berechtigte werden dabei jene Personen definiert, die mindestens 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder mindestens 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren.

Einerseits ist die Meldung seit August 2021 verpflichtend. Andererseits gibt es Services, die die Transparenzregister Meldung gegen Gebühr für einen übernehmen. Dann kann eine Meldung etwas so aussehen, dass dort Erwin Mustermann, geboren am 24.12.1942, wohnhaft in Göppingen und deutscher Staatsbürgerschaft Stimmanteile in Höhe von 50 % Prozent an der „Gesellschaft zur Produktion von Schiffsantrieben“ besitzt.

 

Was ist weiterhin Pflicht beim Transparenzregister?

Für alle Personen, welche die Bestimmungen erfüllen, als „wirtschaftlich Berechtigte“ zu gelten, gilt ebenso, dass die Daten stets aktuell gehalten werden müssen. Ändert sich der Wohnort oder ändern sich die juristischen Personen, die Anteile halten oder Stimmrecht im beschriebenen Umfang besitzen, muss dies dem Transparenzregister unverzüglich gemeldet werden.

Wer erhält Einsicht ins Transparenzregister?

Nicht nur dürfen Ämter und Gerichte dort Einsicht nehmen. Inzwischen gilt dies für alle „Mitglieder der Öffentlichkeit“, was so weit definiert ist, dass sich im Prinzip jeder dazu zählen kann. Zwar können bestimmte Teile der hinterlegten Daten für die Öffentlichkeit gesperrt werden, beispielsweise wenn eine solche Person minderjährig ist oder geschäftsunfähig wird. Ansonsten aber stehen die im Transparenzregister eingetragenen Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Was kostet ein Eintrag an Gebühren?

Obwohl die Meldung zum Transparenzregister verpflichten ist, werden Gebühren für diesen Vorgang fällig sowie auch für jede Änderung. Dazu kommt, dass die Gebühren auch rückwirkend für Einträge seit 2017 erhoben werden. Wer der Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister nicht nachkommt, für den wird ein Bußgeld fällig. Dies bewegt sich in der Regel zwischen 100 und 500 Euro pro fehlendem Eintrag.

Kritik am Transparenzregister gibt es allerdings auch völlig unabhängig von den Bußgeldern. So seien die Daten für viele Unternehmen bei Weitem nicht vollständig. Zudem sei es bei den tatsächlichen Besitzverhältnissen von Immobilien immer noch schwierig, die genauen Verhältnisse aus den Daten im Transparenzregister zu destillieren. Außerdem hapere es am Austausch der Daten mit ähnlichen Systemen anderer Länder.