Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: LBEG erteilt Bewilligung

Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: LBEG erteilt Bewilligung

Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: LBEG erteilt Bewilligung

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem niederländischen Unternehmen ONE-Dyas B.V., der Hansa Hydrocarbons Ltd. mit Sitz in Großbritannien und der Neptune Energy Germany B.V. gemeinsam die Bewilligung erteilt, in dem Feld NB3-0004-00 Kohlenwasserstoffe aufzusuchen und zu gewinnen. Das Bewilligungsfeld liegt gut 25 Kilometer vor der Küste der ostfriesischen Insel Borkum (Landkreis Leer) in der deutschen Nordsee unmittelbar an der Grenze zum niederländischen Sektor und hat eine Größe von knapp zwölf Quadratkilometern.

Die drei Unternehmen sind Inhaber des Erlaubnisfeldes NE3-0005-01, in dessen südlicher Spitze das neue Bewilligungsfeld liegt. Ungefähr vier Kilometer weiter südlich liegt das Bewilligungsfeld NB3-0001-00, das das LBEG zum 1. Juni dieses Jahres ONE-Dyas B.V. und Hansa Hydrocarbons Ltd. zugeteilt hatte.

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Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas B.V. beabsichtigt, Erdgas aus dem Erdgasfeld N04-A zu großen Teilen auch unter dem niederländischen Sektor der Nordsee vor Borkum zu fördern. Dazu ist es nötig, dass das Unternehmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen die entsprechenden Bergbauberechtigungen besitzt. Für das im deutschen Teil der Nordsee gelegene Feld hatten die drei Unternehmen die Bewilligung beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt. Mit der erteilten Bergbauberechtigung sind den Inhabern noch keine technischen Maßnahmen gestattet.

Erteilt wird die Bewilligung bis zum 31. Dezember 2042. Sie endet jedoch vorzeitig am Ende des Kalenderjahres, in dem es in Deutschland keine einheimische Nachfrage nach Erdgas mehr gibt. Diese zeitlichen Beschränkungen tragen der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 sowie dem daraufhin am 18. August 2021 geänderten Klimaschutzgesetz Rechnung.

Weitere Infos:

· Ebenso wie aus dem Feld N04-A beabsichtigt das niederländische Unternehmen ONE-Dyas B.V., Erdgas aus dem südlicher gelegenen Erdgasfeld N05-A zu gewinnen, in dem auch die Förderplattform errichtet werden soll. Mit der vor zwei Monaten erteilten Bewilligung NB3-0001-00 sind aber genauso noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Dieses Verfahren läuft bereits parallel. Derzeit wird der Untersuchungsrahmen festgelegt.

· Eine bergrechtliche Erlaubnis ist lediglich auf die Aufsuchung begrenzt und enthält noch nicht das Recht auf Gewinnung. Bei einer bergrechtlichen Bewilligung hingegen handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen und gewinnen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit konkrete Aufsuchungs- und/oder Gewinnungshandlungen müssen entsprechend dem Bundesberggesetz (BBergG) Betriebspläne eingereicht und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Pressemeldung von  : Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie