Großraum- und Schwertransporte: Erleichterungen durch Nachbesserung der Straßenverkehrsordnung

Großraum- und Schwertransporte: Erleichterungen durch Nachbesserung der Straßenverkehrsordnung

Großraum- und Schwertransporte: Erleichterungen durch Nachbesserung der Straßenverkehrsordnung

Großraum- und Schwertransporte können auch künftig bei der Verkehrsbehörde am Sitz des jeweiligen Transportunternehmens beantragt werden. „Nach der am 28. April 2020 beschlossenen Novellierung der Straßenverkehrsordnung wäre diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2021 entfallen. Dies hätte zu einer erheblichen Umverteilung des Antragsaufkommens für Großraum- und Schwertransporte geführt. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 9. November 2020 wird vermieden, dass es zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten kommt“, begrüßt Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim diese Entscheidung. Für die regionalen Unternehmen des Großraum- und Schwertransportgewerbes ist das eine Erleichterung, denn sie können ihre bewährte Zusammenarbeit mit ihren örtlichen Ansprechpartnern bei den Straßenverkehrsämtern fortsetzen.

Die IHK-Organisation hatte im Vorfeld der Novellierung auf dieses Problem hingewiesen. In einer konzertierten Aktion verschiedener Verbände und mit Unterstützung von Bundes- und Landtagsabgeordneten ist es nun gelungen, dass an dieser Stelle nachgebessert wurde. Sorge bereitet der Branche allerdings die weiterhin geplante Vereinheitlichung der Genehmigungsgebühren. „Im Prinzip ist es richtig, über einheitliche Gebührenregelungen einen Antragstourismus zu unterbinden. Allerdings befürchten die Unternehmen, dass damit deutlich höhere Gebühren anfallen“, so Schweda weiter. Die Fachverbände gehen davon aus, dass die Gebühren auf 200 bis 300 Prozent steigen.

Ansprechpartnerin: IHK, Anke Schweda, Tel.: 0541 353-210 oder E-Mail: schweda@osnabrueck.ihk.de

 

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim