Wie geht die Jagd in Deutschland während Covid-19

Wie geht die Jagd in Deutschland während Covid-19

Wie geht die Jagd in Deutschland während Covid-19 

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland, Europa und der Welt zu mitunter erheblichen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens geführt. Regeln, die das Zusammentreffen größerer Gruppen auf Veranstaltungen beschränken oder das Verhalten im öffentlichen Raum begleiten, sind nur einige wenige Beispiele. Natürlich hat dies auch Auswirkungen auf die Ausübung der Jagd. Immer wieder werden Maßnahmen diskutiert und beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Covid-19 Virus zu verhindern. Eine der wichtigsten Kennzahlen, an denen sich die Beschlüsse und die Implementierung entsprechender Regeln orientiert, ist der 7-Tage Inzidenz Wert. Da sich dieser in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich gestaltet und entwickelt, sind auch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den Bundesländern zum Teil voneinander abweichend. 

Wie weit gehen die Jagdbeschränkungen wegen Covid-19

Im Hinblick auf die geltenden Beschränkungen und deren Auswirkungen auf die Jagd, geben die zuständigen Behörden für gewöhnlich allgemeine Auskünfte heraus, an denen sich aktive Jäger orientieren können. Grundsätzlich gilt, dass auch während der Pandemie die Jagd nötig ist und daher in gewissem Maße durchgeführt werden soll. Die Notwendigkeit zur Jagd betrifft verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Auch Revierarbeiten sollen ermöglicht bleiben. Die erforderliche Jagdausübung ist daher in vielen Orten von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Dies gilt für gewöhnlich auch für die nächtlichen Ausgangssperren, sofern diese mancherorts beschlossen sein sollte.

Zu unterscheiden ist in manchen Bundesgebieten die jeweilige Form der Jagd. In so gut wie allen Bundesländern war die Einzeljagd bisher keinen besonderen Covid-19 Regeln unterlegen. In den südlichen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg oder Bundesländern mit überdurchschnittlich hohen Inzidenz Werten kann es sinnvoll sein die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um eventuell notwendige Genehmigungen einzuholen. 

Gleiches gilt bei der Jagd mit Begleitung. Wer nicht allein auf die Jagd geht, sondern mit einer Begleitperson, sollte unbedingt auf die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 m und dem Tragen von Masken achten. Einige Bundesländer lockern die Regelungen allerdings für bereits vollständig geimpften Personen. Als vollständig geimpft gilt eine Person, der bereits zwei Impfungen verabreicht wurden und die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 

Eventuell strikteren Auflagen unterliegen Jagden in größeren Gruppen oder Gesellschaftsjagden. Als Faustformel lässt sich folgendes festhalten:

Bei einer Inzidenz von 50 oder mehr dürfen an der Jagd bis zu 50 Personen teilnehmen. Bei einer Inzidenz unter 50 erhöht sich die zulässige Teilnehmerzahl auf bis zu 100 Personen. Die Begrenzung der Personenzahl ist zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zu verstehen. Bei einer Inzidenz von 50 oder mehr bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests. Es sind auch hier die Hygienekonzepte und die maximal zulässige Personenanzahl unbedingt zu beachten. Zudem gestalten sich diese Zahlen und Regeln meist von einem Bundesland zum anderen unterschiedlich. Es wird daher dringend empfohlen die lokalen Behörden nach den jeweils gültigen Regeln zu fragen und eventuell nötige Genehmigungen einzuholen. 

Die Revierarbeiten und die Beschränkung da

Daneben gelten diese Regeln immer nur zum Zeitpunkt der Durchführung der Jagd oder Revierarbeiten. Ähnlich wie die Situation während der Pandemie, können sich auch die Vorschriften und Beschränkungen ändern. Die Rechtsgrundlagen sind daher stets tagesaktuell zu beachten und im besten Fall im Austausch von den zuständigen Behörden zu erfahren.

Mitunter besondere Regeln gelten bei Jagden, die überregional stattfinden oder an denen Jäger aus anderen Regionen teilnehmen. Jäger, die aus anderen Regionen oder aus dem Ausland einreisen, um an Jagden teilzunehmen, müssen sich über die jeweils geltenden Regeln vorab informieren und diese einhalten. Den Veranstaltern der jeweiligen Jagd wird empfohlen sich vorab über entsprechende Genehmigungen zu erkundigen. Jäger aus Regionen mit überdurchschnittlich hohen Inzidenz Werten wird die Teilnahme an Jagden und der Zutritt zu Jagdrevieren mitunter nur unter Vorlage eines negativen Covid-19 Tests gestattet. Die Mitführung entsprechender Papiere wird daher empfohlen, um die Jagd den regional geltenden Regelungen konform durchführen zu können.