Polizei verzeichnet grobe Verstöße bei Tiertransporten in Osnabrück
Im vergangenen Monat kontrollierte die Polizei im Osnabrücker Raum eine größere Menge an Tiertransporten. Dabei verzeichnete sie eine erschreckend hohe Anzahl an groben Verstößen gegen das Tiertransportgesetz. Insgesamt acht von 35 überprüften LKW-Fahrern mussten demnach für die Missachtung wichtiger Regelungen haften. Mit einem solchen Ergebnis hatten die Beamten in Osnabrück nicht gerechnet, denn die Kontrollen wurden vor allem zu Übungs- und Trainingszwecken durchgeführt.
“Bereits seit geraumer Zeit kämpfen Tierschützer und Initiativen in Deutschland für eine Verbesserung der Haltungs- und Transportbedingungen von Masttieren. Trotzdem werden immer wieder zahlreiche Höfe und Tiertransporter entdeckt, die grob gegen die Regelungen und Gesetze verstoßen. Die Tiere werden teilweise auf engstem Raum zusammengepfercht und müssen eine lange Zeit bei großer Hitze, schlechter Sauerstoffversorgung sowie ohne Wasser und Futter auskommen. Das verstößt sowohl gegen das Tierschutzgesetz als auch gegen die Haltungs- und Transportrichtlinien” berichtet die ehemalige Tierwirtin und Tierschutzaktivistin Petra Kleinert von petmeister.de.
Ähnliche Bedingungen fanden die Beamten zum Teil auch bei der Kontrolle von Tiertransporten auf der A33 vor. Der Fokus lag dabei unter anderem auf der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, welche in acht Fällen als unzureichend eingeschätzt wurde. Doch damit nicht genug, denn fünf dieser acht Transporte musste die Weiterfahrt sogar verboten werden.
Darunter fand sich unter anderem ein LKW-Fahrer, der Wildschweine aus Vechta nach Österreich transportieren sollte und keine Erlaubnis für den Transport von Tieren vorlegen konnte. Zusätzlich trug der Fahrer weder seinen Führerschein noch ein Gutachten vom amtsärztlichen Tierarzt, zur Bestätigung der Gesundheit der Schweine, bei sich. Doch Kontrollen an der Nordrhein-Westfälischen Grenze sind keine Seltenheit, denn an dieser Stelle können die Tiertransporte die Autobahn kaum umfahren und müssen somit die Kontrollstellen passieren. Vor allem Schweine und Rinder, die aus dem Weser-Ems-Raum nach Rheda-Wiedenbrück zum Schlachthof Tönnies gebracht werden, müssen der Route über die A33 folgen.
Da grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz immer wieder vorkommen, setzen sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und regionale Behörden bereits seit geraumer Zeit für ein Verbot von mehrtägigen Tiertransporten in EU-Drittstaaten ein. Vor Gericht brachte der Einsatz bisher jedoch keinen Erfolg mit sich. Lediglich in Einzelfällen konnte ein Verbot ausgesprochen werden.
Auch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, forderte gemeinsam mit Carola Schouten aus den Niederlanden bereits ein EU-weites Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten. Dies könne vermeiden, dass die Tiere aus Deutschland in einen Nachbarstaat gebracht und von dort aus unter unwürdigen Verhältnissen exportiert werden. Ein EU-weites Verbot würde somit “Schlupflöcher” verhindern. Da die Umsetzung dieser Regelung in der gesamten EU jedoch Jahre dauern kann, fordern Tierschützer, dass Deutschland als nationales Vorbild fungieren und das Verbot zuerst auf Landesebene aussprechen solle. Anschließend könne man mit der Umsetzung in weiteren EU-Staaten beginnen.
Problematisch gestaltet sich an dieser Stelle, dass ein nationales Verbot gegen geltende EU-Tierschutz-Transportverordnung und somit gegen das EU-Recht verstoßen würde. Deshalb soll es im Dezember einen Vorstoß für gesetzliche Änderungen von Tiertransporten im EU-Parlament geben, welches im Plenum diskutiert wird.