Bürokratieabbau in der Agrarstatistik – Entlastung der niedersächsischen Betriebe

Bürokratieabbau in der Agrarstatistik – Entlastung der niedersächsischen Betriebe

Die Digitalisierung von Prozessen sowie der Bürokratieabbau sind zentrale Inhalte des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wird im Bereich der Agrarstatistiken bereits regelmäßig die mögliche Nutzung von Verwaltungsdaten geprüft, um die landwirtschaftlichen Betriebe von ihren Berichtspflichten entlasten zu können.

So erfasste die Bodennutzungshaupterhebung (BO) bisher bei einer repräsentativen Auswahl von zuletzt ca. 9.400 Betrieben ab Mai jeden Jahres Daten zum Anbau auf dem Ackerland, zu Dauerkulturen und zur Nutzung des Dauergrünlandes in Niedersachsen.

Bereits seit mehr als 15 Jahren werden dafür in Niedersachsen Agrarförderdaten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) genutzt und damit ein großer Teil der Berichtspflichtigen schon sehr lange nicht mehr zu dieser Erhebung herangezogen. Mit Einführung der neu konzipierten Erhebung über die Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe in diesem Jahr wird zukünftig komplett auf eine Befragung verzichtet. Die Ergebnisse der Erhebung werden vollständig auf bereits vorliegenden Verwaltungsdaten basieren.

Neben der weiteren Entlastung von landwirtschaftlichen Betrieben hat dieses Vorgehen außerdem den Vorteil, dass die neu konzipierte Erhebung der Bodennutzung jährlich Ergebnisse zu den Anbauverhältnissen nicht nur für Niedersachsen und Statistische Regionen, sondern bis auf Kreisebene liefern kann. Dies ist ab dem Jahr 2026 vorgesehen.

Mit den ab diesem Jahr eingeführten Neuerungen wird bereits die dritte Entlastung von Statistikpflichten im Agrarbereich umgesetzt, denn die neue Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe ist nicht die erste Erhebung im Bereich der Agrarstatistiken, die auf einer reinen Verwaltungsdatennutzung basiert.

Bereits 2008 wurde die zweimal jährlich stattfindende Erhebung der Rinderbestände als Befragung abgeschafft. Seither basieren die regional tief gegliederten Ergebnisse dieser Erhebung vollständig auf Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT).
Ebenso waren für die erstmalig 2022 durchgeführte Strukturerhebung der Forstbetriebe ausschließlich Verwaltungsdaten die Datenbasis.

Auch für weitere Erhebungen strebt die Agrarstatistik an, in Zukunft verstärkt Verwaltungsdaten zu nutzen, um die Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch Doppelmeldungen weiter zu reduzieren.

Pressemeldung von  LSN