IHK-Zwischenprüfungen entfallen
Keine Nachholpflicht für Auszubildende
Die aktuell angesetzten Zwischenprüfungen für Auszubildende entfallen im Frühjahr 2020 ersatzlos. Eine Nachholung ist nicht vorgesehen. Darüber informiert die IHK Osnabrück -Emsland – Grafschaft Bentheim nach einer Abstimmung der zuständigen Gremien innerhalb der IHK-Organisation.
„Zwischenprüfungen dienen in erster Linie dazu, den Auszubildenden und ihren Ausbildern in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung eine Orientierung über den Leistungsstand zu geben“, erklärt Eckhard Lammers, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung hätten keine Folgen für den Berufsabschluss: Die Prüfungsleistung fließe nicht in das Endergebnis ein.
Die vor wenigen Tagen ebenfalls abgesagten Abschlussprüfungen für Auszubildende wurden hingegen nur verschoben. Hier gibt die IHK neue Termine bekannt, sobald sich die Situation rund um das Coronavirus wieder verbessert hat.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim