IHK-Finanz- und Steuerausschuss: Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts nötig

IHK-Finanz- und Steuerausschuss: Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts nötig

IHK-Finanz- und Steuerausschuss: Nachbesserungen beim
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts nötig  

„Viele Unternehmen sind durch die Pandemie stark belastet. Daher ist es gerade jetzt wichtig, sie steuerlich zu entlasten. Dabei hilft jetzt der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Er ermöglicht den Personenhandelsgesellschaften, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden und die Steuerlast so zu senken“, erklärte Angelika Pölking, Vorsitzende des IHK-Finanz- und Steuerausschusses in der jüngsten Sitzung des Gremiums, die als Videokonferenz stattfand. Bislang werden Personengesellschaften regelmäßig mit über 40 % besteuert, während Kapitalgesellschaften nur rund 30 % Unternehmenssteuern bezahlen müssen. Wichtig sei aber auch, dass diese Option neben Offenen Handelsgesellschaften (OHGs) oder Kommanditgesellschaften (KGs) auch der weit verbreiteten Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie Einzelunternehmen ermöglicht werde. Insoweit sei der Gesetzentwurf noch nachzubessern.

Den Gesetzentwurf hatten zuvor Professor Dr. Alfons Brune und Ausschussmitglied Dr. Claus Niemann, beide Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Osnabrück, vorgestellt. Indem Personenhandelsgesellschaften künftig auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuert werden können, würde die Belastung angeglichen. „Wenn das Gesetz so kommt, sollten Personengesellschaften sorgfältig prüfen, welche Besteuerungsart für das einzelne Unternehmen sinnvoll ist“, erklärten Brune und Niemann.

Der DIHK hatte gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben, in der Verbesserungen wie die Einbeziehung von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts angeregt werden. Geplant ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird.

Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Finanz- und Steuerausschuss trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim