Kündigung der „Tower Bridge Garantie“ durch die NORD/LB

Kündigung der „Tower Bridge Garantie" durch die NORD/LB

Kündigung der „Tower Bridge Garantie“ durch die NORD/LB

Die NORD/LB hat den so genannten „Tower Brigde“ Garantievertrag zum 30.06.2021 vorzeitig gekündigt. Durch diesen Garantievertrag sicherte das Land Niedersachsen die NORD/LB vor negativen Entwicklungen bei dem Abbau eines Kreditportfolios ab. Der NORD/LB ist es gelungen, das Portfolio schneller als ursprünglich geplant bis auf einen Restbetrag abzubauen, ohne dass das Land als Garantiegeber für dieses Portfolio eine Garantieleistung erbringen musste. „Das Land wird früher als erwartet von dem Garantierisiko entlastet“, erläuterte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

Es handelt sich um eine Garantie für bereits wertberichtigte notleidende Schiffskredite. Diese wurde vom Land Niedersachsen im Rahmen der im Jahr 2019 durchgeführten Kapitalisierung der NORD/LB als Teil der vertraglich vereinbarten Risikoentlastungsmaßnahmen übernommen. Anfangs hatte der vom Land garantierte Anteil des Portfolios ein Volumen von ca. 0,9 Mrd. Euro. Die Laufzeit der Garantie wurde ursprünglich bis zum 31.12.2021 angenommen. Aufgrund der überplanmäßigen und erfolgreichen Umsetzung des Abbauplans kann die NORD/LB bereits jetzt auf die Garantie verzichten.

Neben der Garantie auf das Tower Bridge-Portfolio hat das Land Garantien auf zwei weitere Portfolien aus dem Bereich Maritime Industries und Aviation Garantien gewährt. Diese Garantien bleiben von der Kündigung unberührt.

Die Garantien sind Bestandteil des mit der EU-Kommission im Jahre 2019 abgestimmten Restrukturierungsplans und werden seitens der NORD/LB marktüblich vergütet. Für die Tower Bridge-Garantie wird das Land Gebühren in Höhe von etwa 50,8 Mio. Euro erhalten. Der größte Teil floss dem Land bereits im Jahre 2020 zu. Im Rahmen der Kapitalisierung der NORD/LB wurde vereinbart, dass das Land oder eine Landesgesellschaft die eingenommenen Gebühren als zusätzliches Stammkapital in die NORD/LB einlegt.

Quelle Pressemeldung von Nds. Finanzministerium