IHK informiert: Was es bei Ferienjobs zu beachten gilt
Sommerzeit ist Ferienjobzeit. Viele Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Dies ist nicht nur für Schüler attraktiv. Auch Arbeitgeber profitieren, da echte Ferienjobs regelmäßig die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllen. Damit sind diese Jobs sozialversicherungsfrei.
„Der Arbeitgeber muss bei der Beschäftigung von Jugendlichen einige Regeln beachten, die insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt. So sind in Abhängigkeit des Alters die zulässige tägliche Arbeitszeit und spezielle Beschäftigungsverbote, wie etwa von Nachtarbeit, einzuhalten“, erklärt IHK-Juristin Karen Barbrock. Bei minderjährigen Ferienjobbern müssten prinzipiell die Eltern ihre Zustimmung geben.
Weitere Informationen hat die IHK jetzt in einem Merkblatt zusammengestellt. Es ist abrufbar unter www.osnabrueck.ihk24.de
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim