Mietwagen-Versicherungen im Ausland: Das sollte berücksichtigt werden

Mietwagen-Versicherungen im Ausland: Das sollte berücksichtigt werden

Mietwagen-Versicherungen im Ausland: Das sollte berücksichtigt werden

Um möglichst viel von einem Land entdecken zu können und die eigene Urlaubsreise komfortabel zu gestalten, nutzen viele Urlauber die Vorzüge eines Mietwagens. So können beispielsweise auch lästige Busfahrten vermieden und Zeit eingespart werden. Doch nicht immer stellt die Nutzung eines Mietwagens Luxus dar. In Ländern, in denen die Infrastruktur schlecht ausgebaut ist, wird es schwer, ohne Mietwagen innerhalb kurzer Zeit möglichst viel von einem Land zu sehen. Die Autovermietung in Zypern weist zum Beispiel darauf hin, dass ein Mietwagen für viele Touristen eine Notwendigkeit für eine Reise in Zypern ist. Um bei der Autovermietung im Ausland keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, sich im Vorfeld über Mietwagen-Versicherungen Gedanken zu machen. Wir klären auf, welche Aspekte bei einer Buchung in jedem Fall beachtet werden sollten.

Frühzeitige Buchung

Urlauber sollten möglichst frühzeitig mit der Buchung eines Mietwagens beginnen. Dabei sollten im Vorfeld unbedingt Preise und Leistungen abgeglichen werden. So können möglicherweise auch Rabatte und Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden.

Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass die Buchung bis kurz vor Reiseantritt storniert werden kann. Des Weiteren sollte vor der Buchung in jedem Fall der Vertrag sorgfältig gelesen werden, sodass alle ausgehändigten Vertragsbedingungen nachvollziehbar sind und offene Fragen im Vorfeld geklärt werden können. Wenn etwas unklar ist, sollte der Vertrag keineswegs unterschrieben werden. Wer bei einem deutschen Mietwagenvermittler bucht, hat den klaren Vorteil, dass bei den Vertragsbedingungen das deutsche Recht greift.

Optionen für die Mietwagen-Versicherungen

Was die Mietwagen-Versicherungen angeht, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung unerlässlich. Hierbei ist es wichtig, sich über die sogenannte “Deckungssumme” zu informieren. Damit ist der maximale Geldbetrag gemeint, den eine Versicherung im Schadenfall erstattet. In manchen Ländern ist die Deckungssumme jedoch sehr niedrig, was bei einem größeren Schaden zu einem kostspieligen Problem werden kann. In der Regel sollte die Deckungssumme mindestens eine Millionen Euro betragen.

Im EU-Ausland gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die als “Mallorca-Police” bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um einen Zusatzschutz, der zum Beispiel zusätzliche Fahrer mitversichert. In einigen Kfz-Versicherungen ist diese Mallorca-Klausel jedoch bereits enthalten. Bei der Buchung eines Mietwagens außerhalb der EU gibt es zudem die Möglichkeit, eine weltweit geltende „Traveller-Police“ abzuschließen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese greift zum Beispiel dann, wenn durch einen selbst verschuldeten Unfall Schäden am Leihwagen entstehen, die nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Hierbei empfiehlt es sich, eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.

Bestandsaufnahme bei der Übernahme und Rückgabe

Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte man bei der Übernahme und bei der Rückgabe des Leihwagens eine Bestandsaufnahme durchführen. Vor der Übernahme ist es wichtig, ersichtliche Mängel am Auto, wie zum Beispiel Kratzer, zu dokumentieren. Am besten ist es, sich hierfür die Kopie eines ausgefüllten Übergabeprotokolls aushändigen zu lassen. Es empfiehlt sich zudem, mit der Handykamera Bilder von den Mängeln zu machen, um so gegebenenfalls auf Beweismaterial zurückgreifen zu können. Bei der Rückgabe des Mietwagens sollte darauf geachtet werden, dass ein Mitarbeiter den schadenfreien Zustand des Wagens mit seiner Unterschrift bestätigt.

Schadensabwicklung bei einem Unfall oder Diebstahl

Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, unverzüglich die Autovermietung zu kontaktieren. Bei einem Diebstahl sollte zusätzlich die Polizei hinzugezogen werden. Dabei ist es bedeutsam, sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen zu lassen. Bei einem Unfall sollten ebenso Bilder von dem Unfallschaden gemacht und die Personalien von Beteiligten/ Zeugen dokumentiert werden, insofern es welche gibt.

Zusammen mit den Mitarbeitenden der Autovermietung wird dann ein Schadensbericht erstellt, der von beiden Parteien unterschrieben wird. In der Regel müssen die Schäden im Ausland zunächst direkt bei dem jeweiligen Autovermieter beglichen werden. Für die spätere  Schadensregulierung ist es zwingend notwendig, alle vertraglich festgelegten Meldefristen genau einzuhalten.