Vorsicht Stolpersteine: Internationaler Handel und Embargo- und Sanktionslisten

Vorsicht Stolpersteine: Internationaler Handel und Embargo- und Sanktionslisten

Wie schnell Unternehmer ins Visier der Terrorfahnder geraten können, zeigen Embargos und Sanktionen. Längst geht es bei den Ausfuhrbeschränkungen nicht mehr nur um U-Boote. Auch Finanztransaktionen, der Handel mit bestimmten Personen und selbst das Einstellen von Mitarbeitern kann seit dem 11. September 2001 strafbar sein.

Embargos sind Ausfuhrsperren von Gütern und Dienstleistungen. Wer und was genau in den Embargos und Sanktionslisten hinterlegt ist, kann sich täglich ändern. Die Ausfuhr beschränkt sich nicht auf einzelne Ländern, sondern gilt auch für den Handel mit Personen und Organisationen innerhalb Deutschlands. Damit können vollkommen legale Zahlungen, Investitionen und Finanztransaktionen strafbar sein und sogar eine terroristische Aktivität vermuten lassen. Verantwortlich für die Prüfung ist allein der Unternehmer.

 

Terror-Screening wird Unternehmersache

Zwar kann und soll der Unternehmer nicht zum internationalen Terrorfahnder werden, allerdings überträgt der Gesetzgeber mit den Sanktionslisten ein hohes Maß an Verantwortung auf den Handel. Unterschieden wird bei den Sanktionslisten zwischen Güterlisten und Personen/Organisations-Listen. Auf der güterbezogenen Sanktionsliste können neben Waffen und Drogen auch bestimmte Rohstoffe, Chemikalien, Technologien und Luxusgüter stehen. Sanktionslisten für Waren sind aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen erlassen.

Sanktionslisten mit Personen und Organisationen wurden zusätzlich zur weltweiten Terrorismusbekämpfung eingeführt. Die Prüfung umfasst nicht nur die Kunden und Lieferanten, sondern alle Geschäftspartner des Unternehmens – einschließlich der eigenen Mitarbeiter. Selbst wenn ein Unternehmen ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, müssen auch die deutschen Handelspartner mit der Sanktionsliste abgeglichen werden.

 

Haftung bei Verstoß gegen die Sanktionsliste

Bei Verfehlungen drohen dem Unternehmer und seinen Export-Verantwortlichen nach § 4 Absatz 2 des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe sowie hohe Bußgelder. Weitere Risiken bestehen im Zusammenhang mit den US-Listen.

Auch wenn beispielsweise nach deutschem Recht weiterhin Geschäftsbeziehungen mit dem Iran erlaubt sind, kann dies gemäß der amerikanischen Sanktionslisten nicht erlaubt sein. Zuwiderhandlungen gegen die SDN-Listen kann beispielsweise einen Lieferstopp von amerikanischen Zulieferern nach sich ziehen. Auch für den Kapitalmarkt gelten besondere Sanktionslisten, wie etwa für russische Finanzierungen mit Laufzeiten über 30 Tagen.

 

Sanktionsliste und Embargos für Unternehmer

Die Sanktionslisten verbieten den geschäftlichen Verkehr mit den genannten Organisationen, Vereinigungen, Unternehmen und Personen. Neben Kontakten zu Osama bin Laden, den Taliban, dem Al-Quaida-Netzwerk geht es auch um andere terrorverdächtige Handelspartner. Grundlage für das Screening von terrorverdächtigen Personen sind die Verordnungen:

(EU) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus)
(EU) Nr. 881/2002 (Al-Quaida)
(EU) Nr. 553/2007 (Al-Quaida) – Änderungen zu 881/2002
(EU) Nr. 753/2011 (Taliban)

Zusätzlich können in länderbezogenen Embargoverordnungen weitere Personen und Organisationen gelistet sein. Beinahe täglich können sich die Exportbeschränkungen gegen Handelspartner im Iran, Nordkorea, Südsudan, Russland und Ukraine ändern.

 

Monatliches Screening aller Geschäftspartner

Nach dem AWG muss für den Abgleich mit den Sanktionslisten ein wirtschaftlich und technisch vertretbarer Aufwand betrieben werden. Übersehen wird bei der Prüfung häufig, dass zum Nachweis ein Prüfprotokoll erstellt werden sollte. Für Unternehmen kann sich das Outsourcen von Screening und Embargoprüfung durchaus lohnen.

Einige externe Anbieter bieten eine Sanktionslistenprüfung, jedoch scheint die Installation einer spezialisierten Standardsoftware noch einfacher. Die Softwareangebote, wie die des Herstellers BEX Components AG für die hauseigene Installation prüft nicht nur täglich die Kunden- und Auftragsdaten, sondern übernimmt auch die tägliche Aktualisierung der Sanktionsliste von Staat und EU.

Für Unternehmer, die nicht selbst unter Terrorverdacht oder unter Sanktionen fallen wollen, führt langfristig kaum ein Weg am Screening vorbei. Das tägliche Prüfen von Aufträgen, Kunden und Mitarbeitern erfordert einen hohen Zeit- und Personalaufwand. Das Auslagern an externe Anbieter oder die Installation einer spezialisierten Software scheint zumindest für klein- und mittelständische Unternehmen eine ideale Lösung.