Trend: Mietwohnung mit Küche – das sollte man wissen

Trend: Mietwohnung mit Küche - das sollte man wissen

Trend: Mietwohnung mit Küche – das sollte man wissen

Eine Mietwohnung mit einer vernünftigen Küche gehört in der heutigen Zeit schon meist zum Standard. Allerdings sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, ihren Mietern diese zur Verfügung zu stellen. Wohnungen können also komplett leer vermietet werden, grundsätzlich muss nicht mal eine Spüle vorhanden sein. Welche Rechte und Pflichten sich bei einer Mietwohnung mit vorhandener Einbauküche für beide Seiten ergeben, möchten wir ihnen in diesem Artikel näherbringen.

„Vor 20 Jahren war es noch eher selten, dass Mietwohnungen bereits mit Küchen ausgestattet waren“; so die Experten von Küche&Co im Gespräch mit Weser-Ems-Wirtschaft. Jedoch ist klar, dass eine bereits vorhandene Küche die jeweilige Wohnung für Mieter viel interessanter macht. Vor allem dann, wenn die neuen Mieter keine eigene besitzen, die sie einbauen könnten.

Ein weiterer Vorteil für Mieter ist, dass für sie keine Kosten bei einem späteren Umzug anfallen. Zudem passen meist die Schränke und Geräte der bereits vorhandenen Küche nicht in die neue Mietwohnung. Desto häufiger Sie umziehen, desto mehr Kosten würden sich für den Umbau und den Transport anhäufen. Für Mieter stellt sich eine Mietwohnung mit einer bereits vorhandenen Einbauküche als günstige und attraktive Lösung dar.

 

Mietwohnung mit Küche – das sollten Sie wissen

Nun stellen sich sowohl für Vermieter als auch Mieter einige wichtige Fragen. Was sollte eine moderne Einbauküche haben? Muss es eine mit den neuesten Geräten sein, oder reichen auch zusammengestellte Küchenmöbel mit älteren Geräten? In den meisten Fällen liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Wird also eine Wohnung samt Einbauküche angeboten, so sollte zumindest eine Spüle, ein Backofen, Kochplatten sowie ein Kühlschrank vorhanden sein. Die Einrichtung sollte hygienisch übergeben werden und die Geräte müssen einwandfrei funktionieren.

Wird die Mietwohnung ganz ohne Einbauküche vermietet, so müssen in dem dafür vorgesehenen Raum zumindest Anschlüsse für Strom, Wasser und eventuell Gas vorhanden sein. Die Küche kann vom Mieter in seiner Mietwohnung ganz nach seinen eigenen Vorstellungen eingerichtet werden, nur bauliche Veränderungen (wie zum Beispiel das Entfernen einer Wand), müssen schriftlich durch den Vermieter genehmigt werden.

Der Vermieter kann bei einer bereits vorhandenen Einbauküche, eine bestimmte Summe für die Miete aufschlagen. Hierfür müssen stets bestimmte Regeln beachtet werden, eine nagelneue Küche wird aber deutlich mehr zu Buche schlagen, als ein Modell, das bereits ein paar Jahre auf dem „Buckel“ hat oder als eine Singleküche. Darüber hinaus ist der Vermieter dazu verpflichtet, defekte Möbel oder Geräte auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Natürlich hat auch der Mieter die Verpflichtung, die Küche in der Mietwohnung stets pfleglich zu behandeln.

 

Wer zahlt eine neue Küche in der Mietwohnung?

Reparaturen und Erneuerungen müssen bei einer Küche die zur Mietwohnung vermietet wurde, stets vom Vermieter übernommen werden. Er ist also in der Regel dazu verpflichtet, kaputte Elektrogeräte etc. reparieren oder austauschen zu lassen. Wenn es sich also um reguläre Abnutzungserscheinungen handelt, muss in jedem Fall der Vermieter dafür aufkommen.

Sollte der Vermieter gar eine komplett neue Einbauküche für die Wohnung vorgesehen haben, so trägt dieser auch hier die vollen Kosten.

 

Wem gehört die Küche in einer Mietwohnung?

Wenn Sie sich als Mieter entscheiden können, ob Sie die vorhandene Einbauküche vom Vormieter kaufen wollen, dann werden Sie im Fall eines Kaufs zum Eigentümer. Wird eine Einbauküche allerdings nur vom Vormieter übernommen, so gehört diese in der Regel dem Vermieter und nicht ihnen. Sie sind dennoch für die richtige und notwendige Pflege verantwortlich, nur so können Sie sichergehen, dass im Falle einer Reparatur auch der Vermieter dafür aufkommt.

 

Wann ist eine Küche in einer Mietwohnung abgewohnt?

Grundsätzlich gilt die Küche nach 25 Jahren als abgewohnt. Der Mieter kann nach dieser Zeit darauf bestehen, dass nicht mehr funktionierende Geräte ausgetauscht werden.

 

Was kann man für eine Küche an Miete verlangen?

Wird eine Wohnung mit einer Einbauküche gemietet, muss dafür dementsprechend gezahlt werden. Der Vermieter kann allerdings keine beliebige Summe für seine bereits vorhandene Einbauküche von ihnen verlangen. Die Miete dafür ergibt sich aus dem Zeitwert was bedeutet: Anschaffungswert – der Nutzungsdauer + Kapitalzinsen.
Diese Summe kommt vom Vermieter zum Mietpreis hinzu!

 

Ist der Vermieter verpflichtet eine Küche zu stellen?

Es gilt: „Vermieter sind bei der Vermietung nicht dazu verpflichtet, eine Küchenausstattung zu stellen“. Rechtlich gesehen müssen lediglich die nötigen Anschlüsse in diesem Raum vorhanden sein.