Spindeltreppen als Außentreppen

Spindeltreppen als Außentreppen

Spindeltreppen als Außentreppen

Platzsparende und kostengünstige Ausführung

Eine Spindeltreppe lässt sich einfach außen am Gebäude anbringen. Je nach Zweck des Hauses kann eine zusätzliche Treppe die für bestimmte Gebäude geltenden Bauvorschriften betreffend eines zweiten Fluchtwegs erfüllen.

Was ist eine Spindeltreppe?

Eine Spindeltreppe ist eine besondere Ausführung einer Wendeltreppe. Eine solche Treppe hat die Form einer zylinderförmigen Spirale. In der Mitte einer Wendeltreppe befindet sich eine kreisförmige Öffnung, die als Treppenauge bezeichnet wird.

Bei einer Spindeltreppe wird dieses Treppenauge durch eine Säule ersetzt, die in dieser Verwendung Spindel genannt wird. Diese Bauform hat den Vorteil, dass diese Spindel eine tragende Funktion für die Treppe erfüllen kann. Üblicherweise hat die Spindel auch einen viel kleineren Durchmesser als ein Treppenauge und deshalb ist eine Spindeltreppe sehr platzsparend.

Die kompakte Bauweise bringt aber auch Einschränkungen in der Verwendung einer Spindeltreppe mit sich.

– Die Stufen einer Spindeltreppe werden nahe an der Spindel sehr schmal. Dieser Teil der Stufen ist daher für Personen nicht benutzbar.

– Weil die Spindeltreppe einen viel kleineren Durchmesser als eine Wendeltreppe hat, ist zwischen zwei Stufen in derselben Richtung wenig vertikaler Raum. Eine Spindeltreppe eignet sich daher nicht für das Mitführen von größeren Objekten.

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– Diese Einschränkungen bedeuten, dass sich eine Spindeltreppe nur für gelegentliche Nutzung eignet. Eine typische Verwendung ist die eines zusätzlichen Fluchtwegs aus einem Gebäude.

Der rechtliche Rahmen für Spindeltreppen

An bestimmten Gebäuden sind per Gesetz Fluchttreppen vorgeschrieben. Das betrifft vor allem öffentliche Gebäude, gewerblich genutzte Objekte sowie höhere und intensiv genutzte Häuser.

Bei privat genutzten Häusern besteht oft zum Zeitpunkt der Errichtung keine Verpflichtung für das Einrichten einer zusätzlichen Fluchttreppe. Es ist aber darauf zu achten, dass eine bauliche Veränderung wie zum Beispiel ein Dachausbau eine solche Verpflichtung nach sich ziehen kann. Wird eine solche Fluchttreppe nicht eingebaut, kann der Versicherungsschutz des Gebäudeinhabers beeinträchtigt werden.

Gehören Spindeltreppen zu den Nebenanlagen eines Gebäudes?

Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Für notwendige Treppen gilt die DIN 18065.

Dazu kommen die Landesbauordnungen, die von den Ländern individuell erlassen werden und deshalb im Bundesgebiet nicht einheitlich sind. Diese legen Anforderungen an Treppen als Brandschutz und als Fluchtweg fest.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, dass es sich bei Treppen nicht um ein untergeordnetes Bauteil handelt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München stellt fest, dass eine Treppe auch keine Nebenanlage, sondern eine Erweiterung der Hauptanlage und somit ein Gebäudebestandteil ist. Dieses Urteil erging im Zusammenhang mit der Anfechtung einer Entscheidung betreffend einer Baugenehmigung. In anderen Ländern könnte derselbe Punkt aufgegriffen und ausjudiziert werden, allerdings mit dem Risiko, dass sich das jeweilige Verwaltungsgericht der Rechtsmeinung aus München anschließen wird.

Prüfung und Abnahme von Spindeltreppen

Eine solche Abnahme erfolgt durch die Feuerwehr und durch Prüfingenieure. Deren Grundlagen für eine Beurteilung sind die Brandschutzverordnung aus dem Jahr 2014 und das Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung, wenn es sich um ein gewerblich genutztes Objekt handelt.

Fluchtwege mit und ohne Treppe

Die Landesbauordnungen legen fest, dass aus Aufenthaltsbereichen von Menschen in Gebäuden mindestens zwei Fluchtwege verfügbar sein müssen. Der erste Fluchtweg muss dabei durch bauliche Maßnahmen hergestellt werden, also etwa durch Ausgänge im Erdgeschoss und durch Treppen aus höher oder niedriger gelegenen Geschossen.

Der zweite Fluchtweg kann an sich auch durch Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden. Dafür gibt es aber Ausnahmen, die zum Beispiel Sonderbauten betreffen. In solchen Fällen kann auf Spindeltreppen als zweiten Fluchtweg zurückgegriffen werden.

Spindeltreppen sind als erster Fluchtweg allerdings nicht zugelassen. Einer der Gründe dafür ist, dass auf einer Spindeltreppe eine Krankentrage nicht benutzbar ist. Spindeltreppen als zweiter Fluchtweg sind dann rechtlich zulässig, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine sichere Benutzung der Spindeltreppe im Gefahrenfall zu erwarten ist.

Es gibt eine Reihung der baulichen Fluchtwege nach Sicherheit und Verwendbarkeit. Wendeltreppen gelten als besser als Spindeltreppen, diese sind aber besser als Steigleitern und Steigeisengänge.

Sind Spindeltreppen genehmigungspflichtig?

Eine Baugenehmigung für eine Spindeltreppe ist auf jeden Fall dann erforderlich, wenn mit der Treppe ein ganzes Geschoss überbrückt werden soll.

Wie werden Spindeltreppen ausgeführt?

Eine kostengünstige und für den Brandschutz gut geeignete Bauweise verwendet feuerverzinkten Stahl. Am effizientesten greift man auf einen Systemhersteller zurück, der die Spindeltreppe aus Teilen aus seinem Systembaukasten zusammensetzt und an das vorhandene Gebäude anpasst. Auch mit einem solche Baukastensystem ist eine individuelle Planung erforderlich, weil für zwei Gebäude kaum genau identische Spindeltreppen verwendet werden können.