Was ist an Feiertagen eigentlich erlaubt?

Was ist an Feiertagen eigentlich erlaubt?

Was ist an Feiertagen eigentlich erlaubt?

Feiertage und Sonntage haben eine besondere Bedeutung für die Bevölkerung und sind deshalb in Deutschland bundesweit durch das Grundgesetz und teilweise durch weitere Gesetze in den einzelnen Bundesländern geschützt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen staatlichen, kirchlichen und den besonders wichtigen sogenannten stillen Feiertagen. Für jeden, der Problemen vorbeugen möchte: hier ist die Liste alle Feiertage in Niedersachsen.

Die Regelungen gelten grundsätzlich für jeden

Toleranz und Integration sind sehr wichtige Dinge in Deutschland, sodass sich Menschen unterschiedlichster Herkunft, Kultur und Religion willkommen fühlen können. Doch vom Grundsatz her ist Deutschland ein christlich geprägter Staat und die Regelungen zu den Feiertagen sind hiernach ausgerichtet. Das bedeutet vor allem, dass die Gesetze zu den Feiertagen für jeden gelten, ganz gleich welcher Kultur oder Religion man angehört oder auch nicht angehört.

Welche Verbote gelten an Feiertagen?

Grundsätzlich ist an Feiertagen alles verboten, was öffentlich auffällt. Hierbei gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Feiertagen und auch Sonntagen. Während an den meisten Feiertagen Ausnahmen möglich und sogar üblich sind, sieht es an den stillen Feiertagen anders aus. Die stillen Feiertage sind der Karfreitag, Allerheiligen, der Volkstrauertag und der Totensonntag. An diesen Tagen gelten ganz besonders strenge Regelungen. Verboten sind beispielsweise Märkte, Volksfeste, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Zirkusvorführungen und andere künstlerische (beispielsweise musikalische und schauspielerische) oder athletische Vorführungen. Auch öffentliche Filmvorführungen von nicht freigegebenen Filmen sind untersagt und die Rundfunksender müssen ihr Programm anpassen.

Darüber hinaus müssen Spielhallen und Videotheken, sowie Geschäfte (auch solche, die selbst an Sonntagen kurze Öffnungszeiten haben dürfen) geschlossen bleiben. Insgesamt ist alles untersagt, das den „ernsten Charakter“ dieser Feiertage stört. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen und Einschränkungen der Verbote. So gelten diese besonders strengen Verbote nur an den stillen Feiertagen, während an den übrigen Feiertagen deutlich lockerere Bestimmungen gelten. Die wichtigsten Ausnahmen der Verbote gelten für die Uhrzeiten. Da an den stillen Feiertagen Gottesdienste einen besonders hohen Stellenwert haben. Aus diesen Gründen gelten viele der Verbote speziell zu den Hauptgottesdienstzeiten.

Was ist an den Feiertagen erlaubt?

Obwohl an den Feiertagen zahlreiche Verbote gelten, so gibt auch zahlreiche Ausnahmen. Dabei ergeben viele davon bei oberflächlicher Betrachtung nicht viel Sinn. Während Videotheken geschlossen bleiben müssen, dürfen Fitnessstudios, Sonnenstudios und Saunen öffnen. Während private Trödelmärkte verboten sind, dürfen gewerbliche Trödelmärkte veranstaltet werden. Umgekehrt ist privat Gartenarbeit erlaubt, jedoch bezahlte untersagt.

Selbstverständlich ist auch lauter Gesang nur außerhalb von Kirchen untersagt. Auch dürfen privat solche Filme geguckt werden, die für öffentliche Vorführungen gesperrt sind. Die Filme, die auf dem Index stehen ergeben auch nicht unbedingt viel Sinn. Während „Das Leben des Brian“ als Religions-Parodie und Klassiker für den Protest gegen die kaum noch zeitgemäße Gesetzeslage vielleicht noch nachvollziehbar ist, so ist das Verbot von „Heidi“ als ruhiger Heimatfilm aufgrund von Formalitäten vollkommen unverständlich. Auch die Sonderregelung zugunsten gewerkschaftlicher Versammlungen am 1. Mai, während ansonsten Versammlungen und Vorträge an Feiertagen untersagt sind, ist eine schwierig nachvollziehbare Ausnahme.

Strafen bei Verstößen

Die Strafen bei Verstößen richten sich nach Umfang und Schwere des jeweiligen Vorfalls. Bei kleineren Vergehen im privaten Umfeld, wie etwa zu lauter Musik in der Wohnung, wird es die Polizei in der Regel bei einer Verwarnung belassen. Bei etwas größeren Verstößen im privaten Umfeld und bei Einzelfällen beginnen Bußgelder bei 5 Euro und gehen bis 1000 Euro im gewerblichen Bereich und bei öffentlichen Veranstaltungen.